Seit 2007 gibt es für Referendare auch die Möglichkeit, einen Notenverbesserungsversuch zu machen. Wer diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte hat Folgendes zu beachten:
- Innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bestehen des Erstversuchs muss man einen Antrag auf Zulassung zum Verbesserungsversuch stellen. Der Antrag ist an den Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes zu richten. Ein Antragsformular gibt es hierfür nicht.
- Nach der Gebührenordnung ist grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 975 Euro zu zahlen. Die Gebühr ermäßigt sich auf 125 Euro, wen man nach Beginn des schriftlichen Examens auf eine Fortführung verzichtet. Erklärt man den Verzicht innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse, ermäßigt sich die Gebühr zumindest noch auf 725 Euro.