Es besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§ 51 Abs. 1 JAG NRW).
- Schriftlicher Teil: Im 21. Ausbildungsmonat schreibst du acht Aufsichtsarbeiten à fünf Stunden. Die Verteilung ist fix: vier Klausuren im Zivilrecht, zwei im Strafrecht und zwei im Öffentlichen Recht. Seit 2024 hast du in NRW die Wahl, ob du diese Klausuren per Hand oder als E-Klausur am Laptop schreibst (§ 51 Abs. 1 JAG NRW). Die E-Klausur ist mittlerweile der Standard, für die handschriftliche Variante musst du dich explizit melden.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 7 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Hopt). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind (über 500 €), vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Nordrhein-Westfalen findest Du hier…
- Mündlicher Teil: Wenn du den schriftlichen Teil bestanden hast (Schnitt mindestens 3,50 Punkte und nicht mehr als die Hälfte mangelhaft), wirst du zur mündlichen Prüfung geladen (§ 20 Abs. 1 JAG NRW). Diese findet meist im 25. Monat statt. Sie beginnt mit einem Aktenvortrag (12 Minuten), gefolgt von einem Prüfungsgespräch, das etwa 30 bis 45 Minuten pro Prüfling dauert (§ 51, 55 JAG NRW).
Die Gesamtnote errechnet sich zu 65 % aus den Klausuren, zu 10 % aus dem Aktenvortrag und zu 25 % aus dem Prüfungsgespräch (§ 56 Abs. 2 JAG NRW). Bestanden hast du, wenn du am Ende mindestens 4,00 Punkte erreichst (§ 18 Abs. 2 JAG NRW). Wer besteht, darf sich fortan „Assessorin“ oder „Assessor“ nennen (§ 61 JAG NRW).




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