Im schriftlichen Examen in NRW schreibt man 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Geschrieben werden die Klausuren innerhalb von 2 Wochen am Anfang des 21. Ausbildungsmonats. Inhaltlich sind im Zivilrecht 2 Urteilsklausuren und 2 Klausuren aus anwaltlicher Sicht anzufertigen. Im Strafrecht wird in einer Klausur die Anfertigung der staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung erwartet. In der zweiten Strafrechtsklausur ist die Aufgabenstellung offener gehalten und es kommt neben dem Anfertigen eines erstinstanzlichen Urteils auch ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht. Im Öffentlichen Recht ist in der Regel 1 Urteilsklausur zu fertigen. In der zweiten Klausur wird eine rechtsberatende oder eine verwaltungsfachliche Klausur gestellt.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 7 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer sowie Hopt). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind (über 500 €), vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Nordrhein-Westfalen findest Du hier…
Im 4. Monat nach den Klausuren kommt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung findet – unabhängig von der Stammdienststelle – immer beim Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf statt. Inhaltlich besteht die mündliche Prüfung aus einem Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum vorbereitet, und einem Prüfungsgespräch.