Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat 2024 gemeinsam mit dem Landesjustizprüfungsamt auf Grund enger finanzieller Rahmenbedingungen die Anzahl der Referendareinstellungen reduziert und weitere Maßnahmen zur Erreichung der haushaltsrechtlichen Zielvorgaben getroffen. So werden ab dem 01.07.2024 die landesweiten Referendareinstellungen auf nur noch 100 Referendare begrenzt, was zu einer erheblichen Verlängerung der Wartezeiten geführt hat:
Die Wartezeit beträgt im OLG-Bezirk Düsseldorf zurzeit ca. 15 Monate ab Antragstellung. Dies muss der Bewerber auf jeden Fall berücksichtigen, wenn er in einem Landgerichtsbezirk eingestellt werden möchte, bei dem gerade nicht so oft im Jahr Einstellungen erfolgen. Die aktuelle Wartezeit sowie möglicherweise zu vergebene Restplätze, die von anderen Bewerbern nicht angenommen wurden und auf die sich Referendare dann kurzfristig telefonisch melden können, können auch auf der Internetseite des OLG eingesehen werden.
Im Bezirk des OLG Hamm beträgt die Wartezeit derzeit ca. 9 Monate. Die jeweils aktuelle Wartezeit wird regelmäßig auf der Internetseite des OLG Hamm bekannt gegeben. Auch auf dieser Seite werden Restplätze angeboten, die von anderen Bewerbern abgelehnt wurden. Oftmals sind Restplätze für die Städte Arnsberg, Detmold und Siegen zu haben. Begehrte Städte wie Münster kann man über das „Restplätze-Verfahren“ jedoch in der Regel nicht mehr bekommen.
Die Wartezeit im OLG-Bezirk Köln beträgt zurzeit ca. 18 Monate. Auf der Seite des OLG Köln gibt es auch die Rubrik „Restplätze“, auf die sich jeder, der bereits seine Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht hat, ggf. telefonisch bewerben kann. Oftmals gibt es kurzfristig Plätze für das LG Aachen.