Das Referendariat in NRW dauert insgesamt 24 Monate (§ 35 Abs. 1 JAG NRW). Es ist wie ein Fünfkampf durch die verschiedenen Rechtsgebiete aufgebaut (§ 35 Abs. 2 JAG NRW):
- Zivilstation (5 Monate): Du startest bei einem Zivilgericht (LG oder AG). Der erste Monat ist ein reiner Einführungslehrgang, danach arbeitest du einem Richter zu und besuchst einmal die Woche eine AG.
- Strafstation (3 Monate): In der Regel geht es zur Staatsanwaltschaft, seltener zum Strafgericht. Hier lernst du das „Sitzungsgeschäft“ und vertrittst vielleicht sogar schon die Anklage vor dem Strafrichter.
- Verwaltungsstation (3 Monate): Hier bist du bei einer Behörde, zum Beispiel der Stadtverwaltung oder der Bezirksregierung. Du kannst aber auch bis zu zwei Monate bei einem Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgericht verbringen (§ 35 Abs. 3 JAG NRW).
- Rechtsanwaltsstation (9 Monate): Der längste Block. Du suchst dir einen Anwalt, dem du über die Schulter schaust. Davon kannst du bis zu drei Monate bei einem Notar, in einem Unternehmen oder einem Verband verbringen.
- Wahlstation (4 Monate): Zum Abschluss darfst du dir eine Stelle aussuchen, die zu deinen Interessen passt (§ 36 Abs. 1 JAG NRW).
Wenn du Kinder betreust oder Angehörige pflegst, kannst du das Ganze auch in Teilzeit machen. Dann wird dein Dienst um 20 Prozent reduziert, aber das Referendariat verlängert sich auf bis zu 30 Monate (§ 35a JAG NRW).
Das Ziel ist die „Profilbildung“: Du sollst lernen, eigenverantwortlich und praxisorientiert zu arbeiten (§ 39 Abs. 1 JAG NRW). Dabei wirst du von erfahrenen Ausbildern betreut, die deine Leistungen in Zeugnissen bewerten (§ 46 JAG NRW).




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