Wie bereits oben erwähnt, sind zwar in NRW für die Bearbeitung der Bewerbungen und die Einstellung der Referendare die Oberlandesgerichte zuständig. Das Bewerbungsverfahren als solches ist dagegen bei allen drei OLGs identisch. Dementsprechend stellen wir Euch im Folgenden das Bewerbungsverfahren allgemein vor. Soweit bei einem OLG Besonderheiten bestehen – wie z.B. bzgl. der Einstellungsvoraussetzungen beim OLG-Bezirk Köln – gehen wir darauf explizit ein.
Bewerben kann man sich in Köln und Düsseldorf frühestens 18 Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin. In Hamm ist eine Bewerbung frühestens 1 Jahr vorher möglich. Eine Bewerbung ist zum nächstmöglichen Termin oder zu einem bestimmten Termin möglich. Zu beachten ist, dass euch ein Ausbildungsplatzangebot in allen drei OLG-Bezirken jedoch nur unterbreitet werden kann, wenn sämtliche Einstellungsunterlagen – das Führungszeugnis eingeschlossen – zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin vorliegen (für den OLG-Bezirk Köln gilt, dass das Führungszeugnis und das 1. Examenszeugnis noch bis zum Ende des dritten Monats vor dem Einstellungstermin nachgereicht werden können). Andernfalls kann die Bewerbung erst in einem eventuellen Nachrückverfahren oder zum nächsten Einstellungstermin berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen
Jedes OLG stellt auf seinen Internetseiten Vordrucke zur Verfügung, die auszufüllen sind. Als Bewerbungsunterlagen sind für die Bewerbung im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm neben dem Formular zur Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst noch folgende Unterlagen einzureichen:
- eine öffentlich oder amtlich beglaubigte Abschrift bzw. Ablichtung des Zeugnisses über das Bestehen des 1. juristischen Examens (falls das Zeugnis nicht zeitnah erteilt werden kann, reicht zunächst eine Bescheinigung des zuständigen Justizprüfungsamtes in öffentlich beglaubigter Ablichtung aus)
- einen unterschriebenen tabellarischen Lebenslauf
- eine beglaubigte Ablichtung der Geburts- / Abstammungsurkunde sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden
- Passbilder (OLG Düsseldorf: zwei Passbilder, OLG Hamm: drei Passbilder, OLG Köln: vier Passbilder)
- eine Erklärung zu Vorstrafen (und Schulden: OLG Köln/OLG Düsseldorf) gemäß Vordruck
- eine Erklärung zur Staatsangehörigkeit (OLG Düsseldorf) gemäß Vordruck
- eine Erklärung zum Gesundheitszustandgemäß Vordruck
- sofern ein Beamtenverhältnis bereits besteht, eine Einverständniserklärung des Dienstherrn mit der beabsichtigten Ausbildung oder einen Nachweis der Entlassung
- ggf. eine Wehrdienst- oder Zivildienstbescheinigung
- schließlich ist zu einem späteren Zeitpunkt ein Führungszeugnis (Belegart „O“) neueren Datums (nicht früher als 3 Monate vor Abgabe der Bewerbung ausgestellt und zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als ein Jahr) nachzureichen.
Zusätzlich kann der Bewerber in seiner Bewerbung angeben, zu welchem Termin er eingestellt werden möchte, und Ortswünsche nennen.
Besonderheit beim OLG Köln
Eine Besonderheit hinsichtlich der Voraussetzungen, die ein Bewerber erfüllen muss, gibt es beim OLG Köln, was sich auch auf die einzureichenden Bewerbungsunterlagen auswirkt. Aufgrund der vielen Bewerbungen in diesem OLG-Bezirk reichen die Kapazitäten derzeit nicht aus, um alle Bewerber zeitnah aufnehmen zu können. Der Bewerber muss – neben den oben genannten Unterlagen – zusätzlich darlegen, dass er „durch längeren Wohnsitz oder sonstige engere Beziehung dauerhaft mit dem OLG-Bezirk Köln verbunden ist“. Eine derartige engere Beziehung ergibt sich dann, wenn der Bewerber alternativ
- mit seinem Ehegatten (Verlobung reicht nicht aus) im Bezirk seinen Wohnsitz begründet hat
- in dem Bezirk aufgewachsen ist
- der Bewerber seit mindestens 2 Jahren im Bezirk seinen Wohnsitz hat und dies durch Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung nachweisen kann
- bereits drei Monate vor Eintritt in den Referendardienst an der juristischen Fakultät der Unis Bonn oder Köln tätig ist und diesen Job auch während des Referendariats fortsetzen möchte.
Andere Gründe, wie z.B. eine Promotion, berufliche Perspektiven, sonstige private Beziehungen (Freunde/Verwandte, die im Bezirk leben) sind grundsätzlich nicht ausreichend, können jedoch im Einzelfall dazu führen, um im Landgerichtsbezirk Aachen eingestellt zu werden. Dies gilt auch für Restplätze, die über das Internet vergeben werden. Wichtig ist, dass der Bewerber diese Umstände in seinem Bewerbungsgesuch darlegt und durch Nachweise belegen kann (ein Nachweis ist jedoch entbehrlich, wenn man im Bezirk aufgewachsen ist). Es lohnt sich zudem auf jeden Fall, ggf. beim OLG Köln anzurufen und seine persönlichen Gründe zu nennen.
Anschriften
Die Bewerbung ist an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk der Bewerber in den Referendardienst eingestellt werden möchte. Möglich ist es natürlich auch, sich bei allen drei Oberlandesgerichten zu bewerben. Dies ist dann aber – genauso wie bei einem gleichzeitigen Gesuch in einem anderen Bundesland – in den Anträgen anzugeben. Die Anschriften lauten:
An den Präsidenten des
Oberlandesgerichts Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
An die Präsidentin des
Oberlandesgerichts Hamm
Dezernat 5
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
An den Präsidenten des
Oberlandesgerichts Köln
Referendarabteilung
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Das weitere Verfahren
Nach Eingang der vollständigen Bewerbung erhält man eine unverbindliche Mitteilung darüber, wann man voraussichtlich in den Referendardienst eingestellt wird. Dies hängt mit den oben genannten Wartezeiten zusammen. Die tatsächliche Dauer bis zur Einstellung kann jedoch variieren und der Termin kann sich in Einzelfällen nach hinten verschieben oder selten aber auch nach vorne ziehen, worauf man sich gedanklich zumindest einstellen sollte. Denn zum Teil lehnen andere Bewerber einen ihnen angebotenen Referendarplatz ab, ziehen ihre Bewerbung komplett zurück oder aber es gehen nach der eigenen Bewerbung weitere Bewerbungen ein, die aufgrund eines Härtefalls vorrangig berücksichtigt werden.
Etwa 6 Wochen vor dem für den Bewerber vorgesehenen Einstellungstermin erhält man dann von der Referendarabteilung ein konkretes Angebot auf einen Referendarplatz. Gleichzeitig wird eine Frist gesetzt, bis wann man sich für oder gegen diesen Referendarplatz entschieden haben muss, da der Platz sonst anderweitig vergeben wird.
Nimmt man dieses Angebot an, so tritt man zu dem genannten Zeitpunkt in den Referendardienst ein. Lehnt man es dagegen ab oder reagiert verspätet, dann wird man in den OLG-Bezirken Düsseldorf und Köln in der Warteliste, die sich grundsätzlich nach dem Datum des Eingangs der Bewerbung richtet, mit dem Datum der Ablehnung geführt. Praktisch bedeutet dies eine Sperrzeit, die der Wartezeit in dem jeweiligen OLG-Bezirk entspricht.
Das OLG Hamm verfährt bei einer Ablehnung oder verspäteten Annahme des angebotenen Referendarplatzes anders: Dort wird man komplett von der Warteliste gestrichen. Grundsätzlich muss man sich demnach mit allen Unterlagen neu bewerben. Nur wenn man gleichzeitig mit Ablehnung des angebotenen Referendarplatzes erklärt, dass die Bewerbung aufrecht erhalten werden soll, erfolgt unter Verlust des Rangplatzes eine erneute Eingliederung in das Zuteilungsverfahren. In der Warteliste werdet ihr dann nicht mehr mit dem Datum des damaligen Bewerbungseingangs geführt, sondern nunmehr mit dem Datum des Eingangs der Ablehnung – entsprechend rutscht ihr auf der Warteliste nach unten. In diesem Fall wirdeuch frühestens nach Ablauf einer weiteren Wartefrist von 3 Monaten ein neues Ausbildungsplatzangebot unterbreitet.
Berücksichtigung von Ortswünschen
Aussagen darüber, ob bzw. unter welchen Umständen ein Ortswunsch berücksichtigt wird, kann man nicht generell treffen. Dies hängt davon ab, wie viele Wünsche für einen bestimmten Ort von allen Bewerbern abgegeben wurden bzw. welche Gründe man selbst und die anderen für einen bestimmten Ort genannt hat. Wie bereits oben erwähnt gibt es aber erfahrungsgemäß Gerichte, die sehr beliebt sind (wie z.B. Münster als Uni-Stadt mit juristischer Fakultät), wo einem Ortswunsch nur bei gewichtigen Gründen entsprochen werden kann, und Gerichte, für die regelmäßig Restplätze angeboten werden, wo also ein Ortswunsch in der Regel Erfolg haben wird.