Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Bundesländer, das keine der freien Referendarstellen nach Leistung vergibt. Entscheidend für den Zeitpunkt der Einstellung in den Referendardienst ist – abgesehen von Härtefällen – allein der Eingang des Antrags bei dem jeweiligen OLG. Die Examensnote spielt also genauso wenig eine Rolle wie der Umstand, ob man ein „Landeskind“ ist oder nicht.
Das Referendariat in Nordrhein-Westfalen
Grundsätzliches zum Auswahlverfahren