Wenn du in Sachsen-Anhalt ins Referendariat starten willst, geht es erst einmal darum, ob überhaupt ein Platz für dich frei ist. Grundsätzlich darf das Land dir die Zulassung nur verweigern, wenn entweder die Kohle im Haushaltsplan nicht reicht oder die personellen Kapazitäten an den Gerichten erschöpft sind, um eine ordnungsgemäße Ausbildung zu garantieren (§ 1 JVorbDZulV ST). Da aber meistens mehr Leute Jura studieren, als Plätze da sind, gibt es ein ausgeklügeltes Punktesystem.
Das Ganze ist in Quoten aufgeteilt, wenn die Bewerberzahlen die Kapazitäten sprengen: 45 % der Plätze gehen knallhart nach Leistung, also nach dem Ergebnis deiner ersten Prüfung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 JVorbDZulV ST). Wer also im Ersten richtig abgeliefert hat, hat hier die besten Karten. Weitere 40 % der Plätze werden nach der sogenannten Wartezeit vergeben. Das ist quasi die Belohnung für Geduldige. Die restlichen 15 % sind für Härtefälle reserviert, bei denen eine Ablehnung eine besondere Belastung wäre.
Was ist ein Härtefall? Das Gesetz nennt hier vor allem Schwerbehinderte oder Leute, die gesetzlich zum Unterhalt gegenüber Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen verpflichtet sind, wenn das ohne das Referendarsgehalt nicht machbar wäre (§ 6 JVorbDZulV ST). Innerhalb dieser Gruppen wird dann wieder sortiert: Bei den Behinderten nach dem Grad der Behinderung, bei den Unterhaltspflichtigen nach der Anzahl der Kinder. Wenn dann immer noch Gleichstand herrscht, zieht das höhere Lebensalter (§ 6 Abs. 3 JVorbDZulV ST).
Spannend ist auch die Rangverbesserung: Wenn du Dienst geleistet hast (z. B. Wehrdienst, Zivildienst oder ein freiwilliges soziales Jahr), wirst du so behandelt, als hättest du dich schon früher beworben (§ 8 JVorbDZulV ST). Das gilt auch für Mütter, deren Einstellung sich durch die Geburt eines Kindes verzögert hat.
Das OLG Naumburg achtet bei der Zuweisung zu den AGs übrigens nicht nur auf deine Wünsche, sondern auch auf ein „ausgewogenes Leistungsspektrum“ der Gruppen. Das heißt, die mischen die AGs so, dass nicht nur Prädikatsjuristen in einer Gruppe sitzen und woanders nur die knappen Vier-Punkte-Kandidaten. Auch eine wissenschaftliche Mitarbeit an der Uni oder eine Promotion werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Wenn du dein Angebot bekommst, musst du innerhalb von einer Woche ja sagen, sonst wird der Platz sofort an den Nächsten im Nachrückverfahren vergeben (§ 9 JVorbDZulV ST).


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