In Sachsen-Anhalt besteht es aus acht Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung (§ 46 JAPrVO). Der schriftliche Teil: Findet im 20. Ausbildungsmonat statt (also während der Anwaltsstation). Die acht Klausuren verteilen sich so:
- 2x Zivilrecht (aus gerichtlicher Sicht).
- 2x Strafrecht (davon mindestens eine aus staatsanwaltschaftlicher Sicht).
- 2x Öffentliches Recht (Behördensicht).
- 2x anwaltliche Aufgabenstellungen (quer durch die Gebiete). Eine Besonderheit: Du hast in Halle die Wahl, die Klausuren elektronisch am PC zu schreiben. Das findet im Prüfungscenter der Uni Halle statt. Wenn du das machst, kriegst du sogar Übernachtungskosten erstattet, falls du von weiter weg kommst.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 6 Kommentare: Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Sachsen-Anhalt findest Du hier…
Der mündliche Teil: Dazu wirst du nur geladen, wenn du die schriftlichen Hürden genommen hast (mind. 5 Klausuren mit 4 Punkten oder ein bestimmter Notenschnitt) (§ 48 JAPrVO). Die Prüfung besteht aus:
- Aktenvortrag: Du bekommst eine Akte, hast eine Stunde Zeit zum Vorbereiten und redest dann 10 Minuten lang (§ 49 Abs. 3 JAPrVO).
- Fünf Prüfungsgespräche: Diese decken die gesamte Ausbildung ab, inklusive deines Schwerpunktbereichs aus der Wahlstation.
Die Gesamtnote: Schriftlich zählt 60 %, mündlich 40 % (§ 50 JAPrVO). Wer besteht (mind. 4,00 Punkte), darf sich fortan „Assessor“ nennen (§ 45 JAPrVO). Wer durchfällt, geht in den sechsmonatigen Ergänzungsvorbereitungsdienst (§ 51 JAPrVO).




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