In Sachsen-Anhalt hast du zweimal im Jahr die Chance, die Robe anzuziehen. Die Einstellungstermine sind immer der 1. März und der 1. September eines jeden Jahres (§ 2 Abs. 1 JVorbDZulV ST). Dein Antrag muss spätestens sechs Wochen vor dem Termin beim OLG sein. Aber Achtung: Das ist eine Ausschlussfrist! Wenn du den 1. September anpeilst, muss deine Bewerbung also spätestens am 20. Juli vorliegen.
Wo findet das Spektakel statt? Sachsen-Anhalt ist in vier Landgerichtsbezirke unterteilt, die gleichzeitig deine Stammdienststellen sind:
- LG Dessau
- LG Halle
- LG Magdeburg
- LG Stendal
In diesen Bezirken werden die Referendararbeitsgemeinschaften (AGs) eingerichtet. Du kannst bei deiner Bewerbung zwar Ortswünsche angeben (Erst-, Zweit- und Drittwunsch), aber einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Gericht hast du nicht (§ 4 JVorbDZulV ST). Laut OLG können aber in der Regel zwei Drittel der Wünsche erfüllt werden. Besonders beliebt ist Halle, weshalb es dort oft mehr Bewerber als Plätze gibt. Wenn du also unbedingt nach Halle willst, solltest du gute Gründe parat haben (z. B. Kinderbetreuung, Schwerbehinderung oder eine Promotion an der dortigen Uni). Reine „persönliche Bindungen“ oder ein gemeinsames Verlöbnis reichen dem OLG als Begründung leider nicht aus.
Zuständig für das ganze Prozedere ist der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg (Saale). Auch wenn das OLG in Naumburg sitzt, findet dort selbst keine reguläre AG-Ausbildung für Einsteiger statt; du wirst einem der vier genannten Landgerichte zugewiesen. In der Zivil- und Strafrechtsstation wirst du dann direkt bei den Gerichten oder Staatsanwaltschaften in diesen Bezirken ausgebildet. Wichtig ist noch: Mindestens die Hälfte deines Vorbereitungsdienstes musst du zwingend in Sachsen-Anhalt ableisten (§ 35 Abs. 2 JAPrVO).




Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten