Das Referendariat in Sachsen-Anhalt dauert insgesamt zwei Jahre (§ 33 ff. JAPrVO, § 6 JAG LSA). Ziel ist es, dich fit für die klassischen juristischen Berufe (Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsjurist, Anwalt) zu machen.
Die Ausbildung ist in fünf Abschnitte (Stationen) gegliedert:
- Zivilstation (4 Monate): Du bist bei einem Amts- oder Landgericht in Zivilsachen und lernst, wie man Urteile schreibt (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 JAPrVO).
- Strafrechtsstation (4 Monate): Ab zur Staatsanwaltschaft oder zum Strafrichter. Hier lernst du Anklageschriften und Sitzungsvertretung.
- Verwaltungsstation (4 Monate): Hier geht es zum Landesverwaltungsamt oder einer anderen Behörde. Alternativ kannst du drei Monate an die Uni Speyer (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften) gehen. Wenn du nach Speyer willst, musst du das drei Monate vorher ankündigen.
- Rechtsanwaltsstation (9 Monate): Der längste Brocken. Du suchst dir einen Anwalt, der in der Liste der Ausbildungsanwälte steht (§ 37 Abs. 2 Nr. 4 JAPrVO). Ab dem 20. Monat (nach den Klausuren) kannst du hier auch bis zu drei Monate ins Ausland oder zu Notaren/Verbänden.
- Wahlstation (3 Monate): Das Finale. Du suchst dir einen Schwerpunkt aus (Zivilrecht, Strafrecht, Steuerrecht etc.) und suchst dir eine passende Stelle, auch im Ausland möglich (§ 38 JAPrVO).
Begleitet wird das Ganze von Arbeitsgemeinschaften (AGs), in denen du mit anderen Referendaren den Stoff büffelst (§ 40 JAPrVO). Die Teilnahme an den AGs ist Pflicht und geht jedem anderen Dienst vor. In jedem Abschnitt musst du am Arbeitsplatz auch Vorträge halten (einen langen und mehrere kurze „Aktenvorträge“ zur Übung) (§ 40 Abs. 5 JAPrVO).




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