Kommen wir zum Geld – ein Thema, das jeden brennend interessiert. Als Referendar in Sachsen-Anhalt stehst du in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (§ 34 JAPrVO, § 7 JAG LSA). Du bist kein Beamter auf Widerruf, wirst aber in vielen Punkten so behandelt. Statt Besoldung gibt es eine monatliche Unterhaltsbeihilfe.
Die Unterhaltsbeihilfe setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen:
- Grundbetrag: Dieser liegt seit dem 1. Februar 2025 bei 1.511,75 Euro brutto. Dieser Betrag ist dynamisch und erhöht sich immer dann, wenn auch die Anwärterbezüge im Land steigen (§ 1 Abs. 4 RRefBeihV).
- Familienzuschlag: Wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, gibt es extra Cash. Die Stufe 1 (verheiratet) bringt aktuell etwa 149,42 €, für das erste Kind (Stufe 2) gibt es insgesamt rund 312,85 € oben drauf. Jedes weitere Kind erhöht den Betrag deutlich.
- Sonderzahlungen: Du kriegst auch Sonderzahlungen (quasi Weihnachtsgeld), wenn die Beamten des Landes welche bekommen (§ 1 Abs. 1 RRefBeihV).
Bezahlt wird immer am letzten Werktag des Monats für den laufenden Monat (§ 1 Abs. 3 RRefBeihV). Zuständig für die Auszahlung ist das Finanzamt Dessau-Roßlau, Bezügestelle Magdeburg.
Wichtig beim Thema Gesundheit: Da du kein Beamter bist, hast du keinen Anspruch auf Beihilfe (§ 7 JAG LSA). Das heißt, du musst dich zwingend in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichern. Das Land führt die Beiträge direkt von deiner Unterhaltsbeihilfe ab. Wenn du vorher privat versichert warst, musst du in der Regel zurück in die GKV. Einzige Ausnahme: Bei Auslandsstationen musst du dich selbst um eine private Auslandskrankenversicherung kümmern und eine A1-Bescheinigung vorlegen. Wenn du krank wirst, hast du aber Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung (§ 2 RRefBeihV).
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.





Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten