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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 43/2026
Montag, der 19.10.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Allgemein"

Kosten des Notenverbesserungsversuchs

Nicht selten verläuft der erste Versuch des Examens zwar erfolgreich, die erreichte Punktzahl ist aber nicht so, wie man sie sich vorgestellt hatte. Dann besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu machen.

Das Gute vorweg: In allen Bundesländern gibt es die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs! Allerdings ist ein solcher 2. Versuch mit erheblichen Kosten verbunden. Selbst Bayern, wo der Verbesserungsversuch lange gebührenfrei war, verlangt ab dem Prüfungstermin 2026/2 eine Prüfungsgebühr. Am teuersten ist es nach unserer Übersicht in NRW, wo man knapp 1.000 € für den Notenverbesserungsversuch bezahlen muss.

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Der ehemals beschwerliche Weg zum Volljuristen in Polen

von

Symbolbild zur Juristenausbildung in PolenEin Blick über den Tellerrand hat noch nie geschadet, daher behandelt dieser Artikel die Juristenausbildung in unserem Nachbarland Polen. Da die Juristenausbildung in Deutschland, insbesondere das Referendariat, immer wieder in der Kritik steht, können wir hier vielleicht etwas lernen…

In Polen schließt man das Jurastudium mit einer Magisterarbeit ab. Anschließend folgt das Referendariat, welches dort „Aplikacja“ genannt wird.  »»» 

Neue Infoseite zum Thema Krankenversicherung im Rechtsreferendariat

Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.

Beamter auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis?

Welche Versicherung zu Dir passt, hängt vor allem von Deinem Status im Referendariat ab – und der unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Ländern, etwa in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, werden Referendare als Beamte auf Widerruf eingestellt und haben Anspruch auf Beihilfe. Dann ist eine private Krankenversicherung mit beihilfekonformem Tarif regelmäßig die naheliegende Wahl. In Sachsen besteht ein Wahlrecht. In den meisten anderen Ländern stehen Referendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (Stand: Oktober 2026). Die Entscheidung muss in jedem Fall vor Dienstantritt getroffen werden.

Drei Tipps vor Dienstantritt

  • Kläre Deinen Status: Ob Du Beamter auf Widerruf wirst oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehst, ergibt sich aus Deinem Einstellungsschreiben bzw. den Merkblättern Deines Oberlandesgerichts.
  • Bei Beamtenstatus: Achte auf einen beihilfekonformen Ausbildungstarif und prüfe, ob eine Anwartschaft für die Zeit nach dem Referendariat sinnvoll ist.
  • Bei Versicherungspflicht in der GKV: Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhebt jede Kasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Unterschiede zwischen den Kassen sind spürbar.

Ausführliche Erläuterungen, Beispielrechnungen und einen Vergleich von gesetzlicher und privater Krankenversicherung findest Du auf unserer oben verlinkten Infoseite. [RefN]

Anwaltsstation in deutsch-französischer Kanzlei mit Präsenz in Kehl oder 100 Prozent HomeOffice

von Berton Rechtsanwalts-GmbH
Wir bieten eine Anwaltsstation im Wirtschafts- und Arbeitsrecht mit Frankreichbezug und ohne Großkanzlei-Getöse: Bei uns begleiten Sie deutsche und französische Unternehmen bei grenzüberschreitenden Geschäften und Transaktionen. Sie entscheiden selbst:Entweder Sie arbeiten vor Ort in der Kehler Kanzlei oder im Home Office. Kleines Team, flache Hierarchien, und von Anfang an sind Sie bei uns direkt in die Mandate involviert. Ideal für ein Referendariat mit Frankreichbezug in einer Boutique-Kanzlei.

Wer war eigentlich… Dr. Carl Sartorius

von

Porträt Carl SartoriusIn unserer Reihe „Wer war eigentlich …“ befassen wir uns mit dem Leben und dem Werk von Carl Friedrich Sartorius, dem Namensgeber des zweitwichtigsten „Ziegels“ in unserer Heimbibliothek – gleich nach dem Habersack, der bis 2021 noch Schönfelder hieß. Sartorius wurde 1865 in Bayreuth geboren und studierte die Rechtswissenschaften in Erlangen, München und Berlin. 1887 folgte die Promotion in Erlangen zum Thema „Die religiöse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen nach bayerischem Recht“.  »»» 

Ungleiche Bezahlung unserer AG-Leiter

von

In den RefNews hatten wir bereits einmal berichtet, was unsere AG-Leiter „verdienen“. Grundlage war ein Dokument des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern, das über die Honorare Auskunft gab: Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte erhielten danach als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft ein Honorar von 25 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Minuten). Ob dieser Satz noch gilt, ließ sich nicht bestätigen; die aktuellen Abrechnungsvordrucke für Ausbilder stellt die Justiz MV auf ihrer Seite zum Vorbereitungsdienst bereit.

Die Honorare unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland deutlich (!). Das zeigte schon ein Interview in der Ausgabe 04/2015 des „Kammerton“, der Mitgliederzeitschrift der Rechtsanwaltskammer Berlin. RAin Johanna Eyser, damals neu ernannte Beauftragte der RAK Berlin für die Juristenausbildung (laut Jahresbericht 2025 der Kammer inzwischen zugleich deren Vizepräsidentin), antwortete auf die Frage, wie hoch die Vergütung in der Referendarausbildung ist, folgendermaßen:  »»» 

Ländervergleich zu Ausgaben für Richter und Staatsanwälte

von

Der DAV beschäftigte sich mit der Höhe der Investition der einzelnen Bundesländer in die Justiz. Das erschreckende dabei: kein einziges Bundesland gibt auch nur 5% seines Haushaltsbudgets für die Justiz aus! Gemeint sind hier Sach- und Personalkosten für Richter und Staatsanwälte, wie strafrechtliche Ermittlungen oder Gerichtsverhandlungen. Dabei ist diese Berufsgruppe für den Staat noch verhältnismäßig günstig.

Die vom DAV veröffentlichte Statistik schlüsselt den Anteil am Gesamthaushalt 2016 der einzelnen Länder auf.  »»» 

Watch the court!

von

Auf eine höchst interessante Seite soll an dieser Stelle hingewiesen werden: Unter http://www.watchthecourt.org/ veröffentlicht und kommentiert Prof. Dr. Martin Schwab von der Freien Universität Berlin krass rechtswidrige Urteile der deutschen Gerichtsbarkeit.

Die Seite soll eine Sammelstelle sein für strittige und fragwürdige Urteile.  »»» 

Rechtsanwälte – die glücklichste Berufsgruppe

von

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung befragt jährlich 20.000 Deutsche zu ihren Lebensumständen. Ein Bereich stellt die Zufriedenheit im Berufsleben dar.

Die glücklichste Berufsgruppe ist tatsächlich die der Rechtsanwälte! In einer Skala von 1 (unzufrieden) bis 10 (sehr zufrieden) ergab sich bei den Rechtsanwälten eine Spitzenposition von 7,83 Punkten, gefolgt von Hochschullehrern und Forschern mit 7,65 Punkten. Auch Unternehmensberater (7,63), Lehrer (7,58) und Geschäftsführer/Vorstände (7,55) sind ziemlich zufrieden. Nicht so glücklich sind hingegen Maurer (6,65), Security (6,64) und Bergleute(6,58).   »»» 

Reform des JAG: Änderungen im Referendariat in NRW

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 03.11.2021 ein Änderungsgesetz zum Juristenausbildungsgesetz des Landes beschlossen. Die Änderungen betreffen wichtige Regelungen zum Ablauf des Studiums, des Vorbereitungsdienstes sowie der beiden Staatsprüfungen. Viele Änderungen betreffen Jurastudenten – so zB die Abschaffung des Abschichtens, die Abschaffung des Vortrags im ersten Staatsexamen sowie die Reduzierung der Kosten für den Notenverbesserungsversuch. In diesem Beitrag möchten wir aber ausschließlich auf die Änderungen eingehen, die den juristischen Vorbereitungsdienst sowie das 2. Staatsexamen betreffen.  »»» 

Änderungen der JAPO Bayern

Für zukünftige Rechtsreferendare in Bayern gibt es durch zahlreiche Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) neue Regelungen, die insbesondere das zweite Staatsexamen betreffen. Vorab: Von diesen Änderungen betroffen sind die Referendare, die ab dem Klausurdurchgang 2022/1 ihre Klausuren schreiben (Zeitraum vom 13.06.2022 – 24.06.2022).

Änderungen im Pflichtstoff-Katalog:

Der Pflichtprüfungsstoff der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird entsprechend der Empfehlungen des Fachausschusses der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung etwas reduziert (vgl. § 58 Abs. 2 JAPO). Ziele dieser Änderung sind die „Steigerung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit“ sowie die Entlastung der Rechtsreferendare. Betroffen von dieser Änderungen sind auch die Berufsfelder, die von den Referendaren gewählt werden müssen und die im Rahmen der mündlichen Prüfung geprüft werden.  »»» 

Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften im Präsenzbetrieb für Rechtsreferendare zumutbar

Eine Rechtsreferendarin, die im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ihren juristischen Vorbereitungsdienst leistet, kann nicht unter Hinweis auf eine Gefährdung ihrer Eltern, mit denen sie in Haushaltsgemeinschaft lebt, verlangen, von der Präsenzpflicht in der Arbeitsgemeinschaft befreit zu werden. Das hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom gestrigen Tage entschieden und den Antrag der Referendarin, den Präsidenten des Oberlandesgerichts im Eilverfahren zu einer derartigen Befreiung zu verpflichten, abgelehnt.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der Antrag sei bereits unzulässig, weil die Antragstellerin es versäumt habe, vor Anrufung des Gerichts beim OLG-Präsidenten die Befreiung von der Anwesenheitspflicht zu beantragen.  »»» 

Wer uns hört, bleibt auf dem Laufenden – SWR Radioreport Recht

von

Die wöchentliche Radiosendung des SWR1 „Radioreport Recht“ ist die einzige Radiosendung in Deutschland, die über das Aktuellste im Bereich der Justiz informiert. Immer Dienstags von 22.05 bis 22.20 Uhr wird von der SWR Redaktion Recht und Rechtspolitik in Karlsruhe über die neusten und wichtigsten Urteile von Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht berichtet. So erfahrt Ihr in 15 Minuten das Neuste rund um Verfassung, Gesetze und Rechtsprechung.  »»»