Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.
Beamter auf Widerruf oder öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis?
Welche Versicherung zu Dir passt, hängt vor allem von Deinem Status im Referendariat ab – und der unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Ländern, etwa in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, werden Referendare als Beamte auf Widerruf eingestellt und haben Anspruch auf Beihilfe. Dann ist eine private Krankenversicherung mit beihilfekonformem Tarif regelmäßig die naheliegende Wahl. In Sachsen besteht ein Wahlrecht. In den meisten anderen Ländern stehen Referendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (Stand: Oktober 2026). Die Entscheidung muss in jedem Fall vor Dienstantritt getroffen werden.
Drei Tipps vor Dienstantritt
- Kläre Deinen Status: Ob Du Beamter auf Widerruf wirst oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehst, ergibt sich aus Deinem Einstellungsschreiben bzw. den Merkblättern Deines Oberlandesgerichts.
- Bei Beamtenstatus: Achte auf einen beihilfekonformen Ausbildungstarif und prüfe, ob eine Anwartschaft für die Zeit nach dem Referendariat sinnvoll ist.
- Bei Versicherungspflicht in der GKV: Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % erhebt jede Kasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Unterschiede zwischen den Kassen sind spürbar.
Ausführliche Erläuterungen, Beispielrechnungen und einen Vergleich von gesetzlicher und privater Krankenversicherung findest Du auf unserer oben verlinkten Infoseite. [RefN]