Für zukünftige Rechtsreferendare in Bayern gibt es durch zahlreiche Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) neue Regelungen, die insbesondere das zweite Staatsexamen betreffen. Vorab: Von diesen Änderungen betroffen sind die Referendare, die ab dem Klausurdurchgang 2022/1 ihre Klausuren schreiben (Zeitraum vom 13.06.2022 – 24.06.2022).
Änderungen im Pflichtstoff-Katalog:
Der Pflichtprüfungsstoff der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird entsprechend der Empfehlungen des Fachausschusses der Justizministerkonferenz zur Koordinierung der Juristenausbildung etwas reduziert (vgl. § 58 Abs. 2 JAPO). Ziele dieser Änderung sind die „Steigerung der länderübergreifenden Vergleichbarkeit“ sowie die Entlastung der Rechtsreferendare. Betroffen von dieser Änderungen sind auch die Berufsfelder, die von den Referendaren gewählt werden müssen und die im Rahmen der mündlichen Prüfung geprüft werden.
Reduzierung der Anzahl der Klausuren
Bislang war Bayern das Bundesland, in dem – mit großem Abstand zu den anderen Ländern – die meisten Klausuren im 2. Examen geschrieben werden mussten. Es waren elf Klausuren zu schreiben; in den meisten anderen Bundesländern werden dagegen lediglich acht Klausuren geschrieben. Eine Übersicht zu der Anzahl der Klausuren findest Du bei unseren Ref-Infoseiten.
Nach Änderung der JAPO sind in Bayern nun „nur noch“ neun Klausuren zu schreiben, nämlich: vier Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Zivilrecht (davon eine aus dem Arbeitsrecht), zwei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Strafrecht sowie drei Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Öffentlichen Recht (davon eine aus dem Steuerrecht).
In Folge dessen ändert sich auch die Regelung, ab welchem Ergebnis der Klausuren man zur mündlichen Prüfung geladen wird. Zugelassen ist man dann, wenn man einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,72 Punkten erreicht und nicht in mehr als fünf Prüfungsarbeiten eine geringere Punktzahl als 4,0 erhalten hat. Bislang ging die Regelung in § 64 JAPO von sechs Klausuren aus, in denen man weniger als 4,0 Punkte erhalten hat.
Neue Gewichtung der Prüfungsleistungen
Eine wichtige Änderung betrifft schließlich die Gewichtung der Klausuren einerseits und der mündlichen Prüfungsleistung andererseits: Bislang galt hier das Verhältnis 75 % zu 25 %. Nach der neuen Regelung soll auch dies an die Vorschriften der anderen Länder angepasst werden. Es gilt nun eine Gewichtung der Klausuren von 70 % und der mündlichen Prüfungsnote von 30 %.
Anpassung unserer Infoseiten
Auf zahlreichen Seiten stellen wir Rechtsreferendare Infos zur Verfügung. Die neuen Regelungen haben wir bereits bei unserer Ref-Infoseite zum Vorbereitungsdienst in Bayern sowie bei der Übersicht der Anzahl und Art der Klausuren im 2. Examen kenntlich gemacht. Ebenso angepasst haben wir die auf protokolle-assessorexamen.de abrufbaren Übersichtsseiten zu den Voraussetzungen der Ladung zur mündlichen Prüfung sowie zur Gewichtung der Prüfungsleistungen. Und schließlich haben wir bereits für die Referendare, die von der neuen Regelung betroffen sind, einen neuen Notenrechner programmiert.