RefNews

Das Blog zum Rechtsreferendariat

KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 30/2024
Samstag, der 27.07.2024
     

 / Allgemein

Kosten des Notenverbesserungsversuchs

von

Nicht selten verläuft der erste Versuch des Examens zwar erfolgreich, die erreichte Punktzahl ist aber nicht so, wie man sie sich vorgestellt hatte. Dann besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu machen.

Das Gute vorweg: Inzwischen wurde in allen Bundesländern die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs geschaffen! Allerdings ist ein solcher 2. Versuch mit erheblichen Kosten verbunden. In den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wurden diese nun um 200€ erhöht. Statt der vorherigen 600€ sind jetzt 800€ fällig! Am teuersten ist es derzeit in NRW, wo man knappe 1.000 € bezahlen muss für den Notenverbesserungsversuch.

Zum einen hat man das 2. Staatsexamen ja schon bestanden und man wurde mit dem Ende der mündlichen Prüfung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst entlassen. Man erhält demnach keine Unterhaltsbeihilfe mehr, sondern muss seinen Lebensunterhalt bis zum Verbesserungsversuch durch Erspartes oder einen Job finanzieren. Zum anderen erheben die Länder für die zusätzliche Prüfung Gebühren.

Da die Gebühren der Länder sehr unterschiedlich sind, möchten wir hier mal einen Überblick dazu geben. Genauere Infos zum Verbesserungsversuch und die Höhe der Gebühren findest Du aber auch auf unseren Infoseiten zum Rechtsreferendariat; dort haben wir in jeder Landesübersicht Infos dazu bereitgestellt.

Baden-Württemberg

Prüfungsgebühr 650 €

Bayern

Kostenlos

Berlin & Brandenburg

Prüfungsgebühr 600 €

Bremen, Hamburg & Schleswig-Holstein

Prüfungsgebühr 800 €

Hessen

Prüfungsgebühr 500 €

Mecklenburg-Vorpommern

Prüfungsgebühr 450 €

Niedersachsen

Prüfungsgebühr 400 €

NRW

Prüfungsgebühr 975 €

Rheinland-Pfalz

Prüfungsgebühr 500 €

Saarland

Prüfungsgebühr 400 €

Sachsen

Prüfungsgebühr 450 €

Sachsen-Anhalt

Prüfungsgebühr 400 €

Thüringen

Prüfungsgebühr 200 €

Tritt man noch vor den Klausuren oder aber nach den Klausuren aber vor der mündlichen Prüfung vom Verbesserungsversuch zurück, sehen die meisten Bundesländer Erstattungen eines Teils der Gebühren vor. Einzelheiten dazu findest Du ebenfalls auf unseren Infoseiten zum Referendariat! [RefN]

Der Artikel wurde am 23. Februar 2024 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.