Nicht selten verläuft der erste Versuch des Examens zwar erfolgreich, die erreichte Punktzahl ist aber nicht so, wie man sie sich vorgestellt hatte. Dann besteht die Möglichkeit, einen Verbesserungsversuch zu machen.
Das Gute vorweg: Inzwischen wurde in allen Bundesländern die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs geschaffen! Allerdings ist ein solcher 2. Versuch mit erheblichen Kosten verbunden. In den Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein wurden diese nun um 200€ erhöht. Statt der vorherigen 600€ sind jetzt 800€ fällig!
Zum einen hat man das 2. Staatsexamen ja schon bestanden und man wurde mit dem Ende der mündlichen Prüfung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst entlassen. Man erhält demnach keine Unterhaltsbeihilfe mehr, sondern muss seinen Lebensunterhalt bis zum Verbesserungsversuch durch Erspartes oder einen Job finanzieren. Zum anderen erheben die Länder für die zusätzliche Prüfung Gebühren.
Da die Gebühren der Länder sehr unterschiedlich sind, möchten wir hier mal einen Überblick dazu geben. Genauere Infos zum Verbesserungsversuch und die Höhe der Gebühren findest Du aber auch auf unseren Infoseiten zum Rechtsreferendariat; dort haben wir in jeder Landesübersicht Infos dazu bereitgestellt.
Baden-Württemberg
Prüfungsgebühr 650 €
Bayern
Kostenlos
Berlin & Brandenburg
Prüfungsgebühr 600 €
Bremen, Hamburg & Schleswig-Holstein
Prüfungsgebühr 800 €
Hessen
Prüfungsgebühr 500 €
Niedersachsen
Prüfungsgebühr 400 €
Mecklenburg-Vorpommern
Prüfungsgebühr 450 €
NRW
Prüfungsgebühr 750 €
Rheinland-Pfalz
Prüfungsgebühr 400 € (Laut Reformentwurf zukünftig 500 €)
Saarland
Prüfungsgebühr 400 €
Sachsen
Prüfungsgebühr 450 €
Sachsen-Anhalt
Prüfungsgebühr 400 €
Thüringen
Prüfungsgebühr 500 €
Tritt man noch vor den Klausuren oder aber nach den Klausuren aber vor der mündlichen Prüfung vom Verbesserungsversuch zurück, sehen die meisten Bundesländer Erstattungen eines Teils der Gebühren vor. Einzelheiten dazu findest Du ebenfalls auf unseren Infoseiten zum Referendariat! [RefN]