Am 20. September 2019 startete der Rechtsstaat eine Werbekampagne unter dem Slogan Wir sind Rechtsstaat quasi für sich selbst. Mit Plakaten, Werbeclips in Kinos und auf YouTube sowie mit Social-Media-Aktionen möchte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Bedeutung des demokratischen Rechtsstaats hervorheben, ihn für die Bürger transparenter machen, sie informieren und aufklären. Im Januar wurde zwischen Bund und Ländern der Pakt für den Rechtsstaat beschlossen. Diese Kampagne nun stellt einen Teil von diesem dar. »»»
Was passiert eigentlich mit dem Urlaub, den man während des Referendariats nicht genommen hat, nachdem das Examen erfolgreich vorüber ist? Diese Frage stellte sich auch ein ehemaliger Referendar aus Rheinland-Pfalz. Er hatte 10 Tage seines Jahresurlaubs nicht genommen und begehrte nun finanziellen Ausgleich nach Beendigung des Referendariats in Höhe von 460 Euro. Das Land lehnte ab mit der Begründung, es fehle die Anspruchsgrundlage. »»»
Sportfreunde aufgepasst! Der diesjährige Aufsatzwettbewerb der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft richtet sich an alle an einer deutschen Universität eingeschriebenen Jurastudenten und Rechtsreferendare, die Lust am Schreiben haben. Das Thema lautet: „Viel Rauch um nichts? Ein Feuerwerk an Argumenten zu Kollektivstrafen im Sport“. »»»
Als eine der größten Anwaltskanzleien in Darmstadt und Umgebung sind wir bundesweit tätig und in unserem Sektor führend. Wir bilden das gesamte Spektrum einer Wirtschaftskanzlei ab, bereichert um die besonderen Themen der Sozialwirtschaft – rund um Pflege, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Krankenhäuser. Wir suchen regelmäßig Referendar:innen in der Anwalts- oder Wahlstation.
Zur letzten Instanz – das Forum für Rechtsreferendare. Nutze doch auch Du diese Möglichkeit, Dich mit anderen Referendaren aus ganz Deutschland auszutauschen.
In „Rund ums Examen“ findet Ihr alles zu verschiedenen Themen rund um Examenssituationen. „Prüfungsraum zu heiß“, „Kaiserseminar Klausurentraining“ und „Verbesserungsversuch“ sind nur einige Beispiele. »»»
THE LAWYAL ONE – mehr als nur eine Tasche.
Das Start Up aus Bayern revolutioniert die Art und Weise Schönfelder und Sartorius zu tragen. Denn eine Tasche, die lediglich dem Transport dient, ist Geschichte. „Diese Tasche kann mehr. Und sie bietet viel: Einen Mehrwert. Style. Studien-Erleichterung.“, so die Gründer. „Eine Tasche, die dir praktisch das Denken abnimmt – naja, zumindest im Kleinen.“ »»»
An dieser Stelle möchten wir euch gerne einen Blog vorstellen!
klartext-jura.de – Gezwitscher von Marie Herberger – nennt sich der Blog der Rechtsreferendarin, auf dem sie bereits Hunderte von Artikeln veröffentlicht hat. Das Archiv reicht hierbei bis auf November 2014 zurück, wo alle wöchentlich veröffentlichten Beiträge nachgelesen werden können. Besonders praktisch ist, dass ihr nicht nur nach dem Erscheinungsmonat auswählen könnt, sondern dass die Artikel auch inhaltlich kategorisiert werden. Angefangen bei A wie „Allgemein“ über P wie „Praktische Methodenlehre“ bis hin zu Z wie „Zivilrecht“. In ihren Beiträgen werden u.a. Aspekte beleuchtet, die für zahlreiche Examensklausuren eine Rolle spielen können, Klausurenlösungen werden dargestellt, aber auch kleine witzige Geschichten aus der Juristerei kommentiert. »»»
Kürzlich wurden vom Bundesjustizamt die Zahlen zum 2. Staatsexamen 2017 veröffentlicht. Wir haben die aktuellen Zahlen aufbereitet und insbesondere bereits unsere Infoseiten zum Rechtsreferendariat aktualisiert. Dort findet Ihr zu jedem Bundesland auch einen Verlauf der Examensergebnisse der letzten 10 Jahre.
Nun haben wir ein Ranking zu den Durchfallquoten aufgestellt und uns die Entwicklung zu 2016 angeschaut. »»»
Bessere Note im Examen = höherer Verdienst als Referendar oder wissenschaftlicher Mitarbeiter. Diesen Kurs hat Anfang des Jahres Taylor Wessing eingeschlagen. Dass ein harter Kampf um die besten der Besten besteht, ist allseits bekannt. Wenn ein wissenschaftlicher Mitarbeiter das zweite juristische Staatsexamen bereits in der Tasche hat, bekommt er mehr Geld, als einer, der nur das erste Examen vorweisen kann. Und das sind gut und gerne 12€ bis 17€ Unterschied (wenn man einmal die Top-Zahler betrachtet). Das ist aber ja nichts neues. Die konkrete Orientierung der Vergütung an den Noten der Examen ist aber durchaus neu. Es gab sie vorher noch nie. So will Taylor Wessing die Top-Absolventen schon vor dem Berufseinstieg „abfangen“.
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Wir hatten über diesen Fall bereits mehrfach berichtet: Erhält man eine Vergütung für den nicht genommenen Urlaub im Referendariat? Ein Referendar schied nach Ablegung seines zweiten Staatsexamens aus dem juristischen Vorbereitungsdienst aus. Den ihm zustehenden Erholungsurlaub hatte er zu diesem Zeitpunkt aus eigenem Entschluss (!) nicht vollständig genommen.
Das VG Berlin hatte die Klage auf finanzielle Abgeltung des Resturlaubs in erster Instanz abgewiesen. Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG setze über seinen Wortlaut hinausgehend voraus, dass der Arbeitnehmer einen Antrag auf Gewährung des Urlaubs gestellt haben müsse und er aus von seinem Willen unabhängigen Gründen nicht in der Lage gewesen ist, seinen Jahresurlaub vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. »»»
Das Forum „Zur letzten Instanz“ ist das einzige speziell auf Themen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst ausgerichtete Forum in Deutschland. Nach einer optischen Überarbeitung ist die Plattform nun auch auf die Darstellung auf Smartphones und Tablets ausgerichtet. So ist es auch nun auch unterwegs ohne Probleme möglich, sich an Diskussionen zu beteiligen.
Unter anderem werden jeden Monat die Sachverhalte der Klausuren im 2. Staatsexamen gepostet und Lösungen hierzu von den Referendaren, die jeweils gerade die Klausuren schreiben, diskutiert. Reinschauen lohnt sich auf jeden Fall!





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