Wer in Thüringen Referendar werden will, muss sich zwei Termine fett im Kalender markieren: Eingestellt wird jeweils zum 1. Mai und zum 1. November eines jeden Jahres. Fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Feiertag, ist der darauffolgende Werktag dein Stichtag. Das Ministerium entscheidet dann nicht nur über deine Einstellung, sondern weist dich auch einer sogenannten Stammdienststelle zu. Diese Stammdienststellen sind die vier Thüringer Landgerichte (LG):
- LG Erfurt
- LG Gera
- LG Meiningen
- LG Mühlhausen
Jedes dieser Landgerichte fungiert als dein „Heimathafen“ während der gesamten 25 Monate. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht zu jedem Einstellungstermin an jedem Landgericht neue Referendare aufgenommen werden können. Die Zuweisung erfolgt durch das Justizprüfungsamt des TMJMV unter Berücksichtigung der Kapazitäten und deines geäußerten Ortswunsches. Während der Stationen wechselst du zwar die Ausbildungsstelle (z. B. zur Staatsanwaltschaft oder zum Anwalt), bleibst aber organisatorisch deinem Landgericht als Stammdienststelle treu. Dein direkter Dienstvorgesetzter ist dabei übrigens der Präsident des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) in Jena, während die Präsidenten der Landgerichte die Ausbildung vor Ort leiten.




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