Wie in Thüringen die vorhandenen Referendarsstellen auf die Bewerber verteilt werden, steht in der Kapazitätsverordnung des Landes. Danach werden die Stellen
- zu 40 % nach Leistung,
- bis zu 10 % an Härtefälle und
- die übrigen Plätze nach Wartezeit vergeben.
Leistung
Die „Leistung“ eines Bewerbers entspricht dem Punktwert, den der Bewerber in der ersten juristischen Staatsprüfung erreicht hat. Bei identischem Punktwert zweier Bewerber entscheidet die Wartezeit. Ist auch diese identisch wird der Bewerber mit dem höheren Lebensalter bevorzugt.
Besondere Härtefälle
Grundsätzlich sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend, ob ein Härtefall gegeben ist oder nicht. Nach § 8 der oben genannten Verordnung liegt ein Härtefall aber insbesondere dann vor, wenn
- der Bewerber schwerbehindert ist oder
- der Bewerber gegenüber minderjährigen oder erwerblosen Personen unterhaltspflichtig ist.