In Thüringen schreibt man im schriftlichen Examen 8 Klausuren (3 Zivilrechts-, 2 Strafrechts-, 2 Ö-Rechts-Klausuren sowie 1 Klausuren aus einem der genannten Gebiete, wobei dies mit der Ladung bekannt gegeben wird). Geschrieben werden die Klausuren jeweils während des 19. oder 20. Ausbildungsmonats und zwar innerhalb von 2 Wochen. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten.
Im schriftlichen Examen sind unter anderem folgende 6 Kommentare zugelassen: Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Thüringen findest Du hier…
Nach der Wahlstation folgt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag (90 Minuten Vorbereitungszeit) und einem Prüfungsgespräch, welches alle Fächer umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.