Das große Ziel ist die zweite juristische Staatsprüfung. Der schriftliche Teil findet in der Regel im 20. Ausbildungsmonat statt, also während deiner Rechtsanwaltsstation. Du musst insgesamt acht Aufsichtsarbeiten à fünf Stunden schreiben. Die Verteilung ist folgendermaßen: 3x Zivilrecht, 2x Strafrecht, 2x Öffentliches Recht und eine achte Klausur, deren Bereich das JPA kurzfristig bekannt gibt. Die Termine liegen regelmäßig im Juni und Dezember.
Seit Dezember 2022 kannst du die Klausuren auf freiwilliger Basis elektronisch am Laptop schreiben. Die Laptops werden gestellt, aber du darfst deine eigene Tastatur (Modell „Cherry KC 1000“) mitbringen. Eine PC-Maus liegt bereit. Wichtig bei der E-Klausur: Es gibt keine Rechtschreibhilfe, und du schreibst in einer webbasierten Anwendung ohne automatischen Seitenumbruch. Du bekommst den Aufgabentext weiterhin auf Papier, darfst aber keine handschriftlichen Konzepte abgeben – bewertet wird nur, was im Computer steht.
Im schriftlichen Examen sind unter anderem folgende 6 Kommentare zugelassen: Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Thüringen findest Du hier…
Zur mündlichen Prüfung wirst du zugelassen, wenn du im schriftlichen Teil einen Schnitt von mindestens 3,75 Punkten hast und in mindestens vier Klausuren mindestens 4,0 Punkte erreicht hast. Die Mündliche findet nach der Wahlstation statt (ca. im 25. Monat). Sie besteht aus:
- Einem Aktenvortrag aus einem Pflichtfach (Zivil-, Straf- oder Öffentliches Recht).
- Vier Prüfungsgesprächen (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und deinem gewählten Schwerpunktbereich).
Dein Schwerpunktbereich im Examen muss zwingend der Bereich sein, den du auch für deine Wahlstation gewählt hast. Wenn du alles bestanden hast, darfst du dich endlich „Assessorin“ oder „Assessor“ nennen. Bei einem Fehlversuch kannst du das Ganze einmal wiederholen. In diesem Fall absolvierst du einen Ergänzungsvorbereitungsdienst, der meist sechs Monate dauert.




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