Der Weg ins Thüringer Referendariat beginnt mit dem Antrag auf Einstellung. Diesen kannst du ganz modern online über das Karriere- und Bewerbungsportal des Freistaats Thüringen stellen. Wenn du eher der analoge Typ bist, geht es aber auch klassisch per Post an das Ministerium in Erfurt.
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Justizprüfungsamt, Referat J 3
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt
Wichtig ist, dass du den offiziellen Vordruck verwendest. Die Deadline ist strikt: Dein Antrag muss spätestens drei Monate vor dem Einstellungstermin beim Ministerium eingegangen sein. Für den Termin im November 2026 ist das beispielsweise der 3. August 2026.
Folgende Unterlagen musst du für eine vollständige Bewerbung einreichen:
- Kopie der Geburtsurkunde
- Ggf. Kopie der Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ggf. Kopie einer namensändernden Urkunde
- Ggf. Kopie der Geburtsurkunde(n) deines Kindes / deiner Kinder
- Kopie des Zeugnisses über die erste Staatsprüfung (Gesamtzeugnis)
- Ggf. Kopie der Promotionsurkunde
- Ein aktuelles Lichtbild in Passbildgröße (nicht älter als 3 Monate)
- Ausgefüllte Gesundheitserklärung (Vordruck des TMJMV)
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) nach § 30 Abs. 5 BZRG – hier genügt zunächst die Quittung
- Unterschriebene Erklärungen zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst
- Einwilligung in die Datenverarbeitung
- Ggf. Nachweis über abgeleistete Dienstzeiten (z. B. Wehr- oder Freiwilligendienst)
- Ggf. Kopie des Schwerbehindertenausweises
Sollte dein Zeugnis über die erste Prüfung bei Fristablauf noch fehlen (was oft vorkommt), reichst du stattdessen eine Kopie des Bescheids über die bestandene staatliche Pflichtfachprüfung und einen Nachweis der Uni über die Schwerpunktprüfung ein. Fehlt selbst der Bescheid noch, weil die mündliche Prüfung noch ansteht, packst du einfach eine Kopie der Ladung dazu. Fehlende Unterlagen müssen dann innerhalb einer vom Ministerium gesetzten Frist nachgereicht werden.
Nach der Prüfung deiner Unterlagen bekommst du eine Eingangsbestätigung. Der eigentliche Zulassungsbescheid flattert dir für den Mai-Termin meist Mitte März und für den November-Termin Mitte September ins Haus. Dann heißt es schnell sein: Mit dem Angebot wird dir eine kurze Frist zur Annahme des Platzes gesetzt. Wenn du die verpennst, wird deine Bewerbung nicht weiter berücksichtigt.




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