In Thüringen ist mit dem zum 01.01.2023 in Kraft getretenen ThürJAG die Wahlmöglichkeit eingeführt worden, ob man das Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis absolvieren möchte.
Die Bezüge der Referendare belaufen sich sowohl bei den Referendaren, die als Beamte auf Widerruf eingestellt wurden, als auch bei den Referendaren, die im Ausbildungsverhältnis zum Land stehen, auf 1.589,97 € brutto pro Monat. Darüber hinaus zahlt auch Thüringen den Referendaren einen Familienzuschlag. Weitergehende Leistungen werden nicht gewährt.