Nach § 19 des „Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen“ gilt Folgendes:
- Der Antrag auf Zulassung zum Verbesserungsversuch ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Bestehens des Erstversuchs zu stellen. Das Antragsformular kann heruntergeladen werden.
- Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, eine Anrechnung von Teilleistungen des Erstversuchs ist nicht möglich. Zudem wird klargestellt, dass der Verbesserungsversuch außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses stattfindet; man erhält also während dieser Zeit keine Unterhaltsbeihilfe.
- Die Kosten betragen grundsätzlich 400 €. Man erhält jedoch einen Teilbetrag der Gebühr zurück, wenn man vor Abschluss des Prüfungsverfahrens zurücktritt:
Rücktritt vor Beginn der Klausuren: man erhält 370 € der gezahlten Gebühr zurück;
Rücktritt nach Beginn der ersten Klausur, aber noch vor der mündlichen Prüfung: Erstattung in Höhe von 150 Euro.
Wenn du dich tatsächlich verbesserst, erhältst du ein komplett neues Zeugnis mit dem besseren Ergebnis. Falls du dich verschlechterst, ist das egal: Es gilt immer das bessere der beiden Ergebnisse, sodass du im schlimmsten Fall nur das Geld für die Gebühren verloren hast.




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