Ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen sind auch in Niedersachsen die Oberlandesgerichte für die Bearbeitung der Bewerbungen und die Einstellung der Referendare zuständig. Bei allen OLGs kann man sich nur per Online-Formular bewerben.
Laut Merkblatt muss man zunächst einen Einstellungsantrag online über die beim OLG Celle/Braunschweig/Oldenburg abrufbare Einstellungsmaske absenden. Nach Erhalt einer Eingangsbestätigung muss man das Formular „Ergänzende Erklärungen/Anlagen“ ausdrucken, ausfüllen und zunächst mit einer beglaubigten Abschrift des Zeugnisses der ersten juristischen (Staats-)Prüfung und einem datierten und handschriftlich unterschriebenen Lebenslauf fristgemäß (Poststempel ein Tag vor Fristablauf) an das OLG senden.
Bewerbungsunterlagen
Auf den Internetseiten der Oberlandesgerichte (OLG Braunschweig / OLG Celle / OLG Oldenburg) gibt es einen Link, mit dem man zum Online-Bewerbungsformular gelangt. Zusätzlich zu diesem Antrag sind dem Gericht, bei dem man sich bewerben möchte, noch folgende Unterlagen zuzusenden:
- ein datierter und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
- eine beglaubigte Ablichtung über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung
- die ausgefüllte und unterschriebene Anlage zur Online-Bewerbung
Bewerbungsfrist
Eine Bewerbungsfrist ist in Niedersachsen in zweifacher Hinsicht einzuhalten: So darf die Bewerbung nicht früher als 5 und nicht später als 2 Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin mit den erforderlichen Unterlagen beim Gericht eingehen. Nicht fristgemäße Bewerbungen werden bei der Vergabe der Referendarplätze nicht berücksichtigt.
Anschriften der Oberlandesgerichte
Die Bewerbung ist an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk der Bewerber in den Referendardienst eingestellt werden möchte. Möchte man sich bei allen drei Oberlandesgerichten bewerben, muss man bei jedem der drei Gerichte eine vollständige Bewerbung einreichen. Die Anschriften lauten:
OLG Braunschweig
Postfach 3627
38026 Braunschweig
OLG Celle
Referendarabteilung
Postfach 1102
29201 Celle
OLG Oldenburg
Referendarabteilung
Postfach 2451
26014 Oldenburg
Das weitere Verfahren
Rechtzeitig vor dem Einstellungstermin erhalten alle Bewerber, denen nach dem oben genannten Schlüssel ein Referendarplatz angeboten werden kann, ein schriftliches Angebot; alle anderen erhalten zeitgleich eine Ablehnung.
Lehnt ein Bewerber einen ihm angebotenen Platz ab, verliert er in jedem Fall seine Wartepunkte. Dies gilt – wie oben bereits erwähnt – landesweit, das heißt auch für die Bewerbungen bei den anderen OLGs in Niedersachsen. Außerdem wird der frei gewordene Referendarplatz kurzfristig im Nachrückverfahren dem nächsten Bewerber auf der Liste angeboten. So kann es kommen, dass man trotz der zunächst erfolgten Ablehnung kurzfristig doch noch einen Referendarplatz angeboten bekommt. Darauf sollte man sich einstellen.