In Niedersachsen wird man seit Februar 2001 nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Bundesland Niedersachsen und dem Rechtsreferendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
Die Vergütung beträgt 85 % des Anwärtergrundbetrags, das macht für Niedersachsen eine Unterhaltsbeihilfe von 1.531,72 € brutto. Zudem erhält man bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Familienzuschlag.