Sobald du als Referendar eingestellt wirst, hast du einen etwas seltsamen Status: Du bist kein Student mehr, aber auch kein Beamter auf Lebenszeit. Du stehst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land Niedersachsen. Das bedeutet unter anderem, dass du kein Gehalt bekommst, sondern eine Unterhaltsbeihilfe nach § 5 Abs. 3 NJAG.
Die Vergütung beträgt 85 % des Anwärtergrundbetrags: Der Betrag liegt aktuell bei 1.531,73 € brutto. Wenn du Single bist und keine Kinder hast, bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung etwa 1.300 € netto übrig. Es gibt allerdings Familienzuschläge, falls du verheiratet bist oder Kinder hast, die sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz richten.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Krankenversicherung. Da du kein Beamter bist, hast du keinen Anspruch auf Beihilfe vom Land. Du bist in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Die Beiträge werden direkt von deiner Unterhaltsbeihilfe abgezogen. Du musst dich also selbst bei einer Krankenkasse anmelden. Das ist oft eine Umstellung für Leute, die vorher privat oder über die Eltern versichert waren.
Zusätzlich zu den Sozialabgaben gibt es noch ein paar Dinge, die du im Referendariat in Niedersachsen nicht kriegst: Es gibt kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen) und auch keine vermögenswirksamen Leistungen. Die Unterhaltsbeihilfe wird immer am letzten Tag des Monats für den laufenden Monat überwiesen. Wenn du dein Referendariat in Teilzeit machst (zum Beispiel wegen Kindererziehung), wird deine Unterhaltsbeihilfe um ein Fünftel gekürzt. Auch wenn man mit dem Geld keine großen Sprünge machen kann, bist du während der Ausbildung immerhin sozial voll abgesichert und erwirbst bereits Anwartschaften für deine spätere Altersversorgung.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
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