Es besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil findet am Anfang des letzten Monats deiner Anwaltsstation statt (meistens im 20. Monat). Du musst innerhalb von etwa zwei Wochen acht Aufsichtsarbeiten schreiben. Jede Klausur dauert fünf Stunden. Die Verteilung ist in Niedersachsen wie folgt:
- 4 Klausuren im Zivilrecht: Meist ein Urteil, eine Relation und zwei anwaltliche Klausuren.
- 2 Klausuren im Strafrecht: In der Regel aus staatsanwaltlicher Sicht (Anklage oder Einstellung).
- 2 Klausuren im Öffentlichen Recht: Eine verwaltungsfachliche und eine gutachterlich-rechtsberatende Klausur.
Eine Besonderheit ist die Wahlklausur. Du musst bis zum Ende der 3. Pflichtstation dem LJPA mitteilen, ob du im Strafrecht oder im Öffentlichen Recht eine zusätzliche Klausur schreiben willst. Wenn du dich nicht entscheidest, kriegst du automatisch die Strafrechtsklausur auf den Tisch.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Niedersachsen findest Du hier…
Nach den Klausuren kommt die Wahlstation, und erst danach geht es zur mündlichen Prüfung nach Celle oder Oldenburg. Die Prüfung beginnt mit dem Aktenvortrag (1 Stunde Vorbereitung, 10 Minuten Redezeit). Danach folgen vier Prüfungsgespräche von jeweils etwa 45 Minuten in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und deinem Wahlfach. Wenn du bestehst, darfst du dich endlich „Assessor“ oder „Volljurist“ nennen.




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