Im schriftlichen Examen in Niedersachsen schreibt man 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 1 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren sowie 1 Klausur nach Wahl aus dem Öffentlichen Recht oder Strafrecht). Geschrieben werden die Klausuren zu Beginn des letzten Monats der 4. Pflichtstation. Inhaltlich werden im Zivilrecht folgende Klausuren geschrieben: 1 zivilgerichtliche („Urteilsklausur“), 2 gutachterlich-rechtsberatende oder -gestaltende („Anwaltsklausuren“) und 1 gutachterliche („Relation“). Im Strafrecht ist stets eine staatsanwaltschaftliche Aufgabenstellung zu bearbeiten (sowie eine zweite aus staatsanwaltschaftlicher Sicht, falls Strafrecht als Wahlklausur gewählt wird). Im Verwaltungsrecht werden 1 verwaltungsfachliche und 1 gutachterlich-rechtsberatende Klausur geschrieben (als Wahlklausur im Öffentlichen Recht eine weitere verwaltungsfachliche Klausur).
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Niedersachsen findest Du hier…
Nach der Wahlstation kommt dann noch die abschließende mündliche Prüfung. Inhaltlich besteht die mündliche Prüfung aus einem Aktenvortrag, der thematisch aus dem vom Kandidaten in der Wahlstation gewählten Schwerpunktbereich (und ggf. einem dortigen Teilschwerpunktbereich) stammt, auf dem man sich am Tag der mündlichen Prüfung in einem separaten Raum eine Stunde vorbereitet und anschließend in einem zehnminütigen Vortrag präsentiert. Anschließend folgen Prüfungsgespräche (bei 4 Prüflingen je Fachgebiet ca. 45 Minuten) über die Rechtsgebiete der 4 Pflichtstationen (Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und Anwalt).