Das hessische Referendariat dauert zwei Jahre (§ 29 Abs. 1 JAG) und ist darauf ausgerichtet, die Referendare unter Vertiefung ihrer theoretischen Kenntnisse mit der juristischen Praxis vertraut zu machen (§ 28 JAG). Es ist in fünf Stationen gegliedert:
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- Zivilstation (4 Monate): Ausbildung bei einem Landgericht oder Amtsgericht in Zivilsachen. Hier wird die Technik der Sachverhaltsaufklärung und Urteilsbegründung erlernt (§ 32 JAG).
- Strafrechtsstation (4 Monate): Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht. Im Fokus stehen die Praxis der Strafverfolgung sowie das Verständnis für kriminologische Ursachen (§ 33 JAG).
- Verwaltungsstation (4 Monate): Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung oder einer sonstigen Behörde. Ziel ist das Verständnis für die gestaltende Tätigkeit der Verwaltung (§ 34 JAG). Bis zu zwei Monate können bei einem Verwaltungsgericht verbracht werden (§ 29 Abs. 4 JAG).
- Anwaltsstation (9 Monate): Die längste Station, die bei einem selbst gewählten Rechtsanwalt absolviert wird. Sie dient dem Kennenlernen der Aufgaben eines unabhängigen Organs der Rechtspflege (§ 35 JAG).
- Wahlstation (3 Monate): Nach dem schriftlichen Examen erfolgt die Vertiefung in einem gewählten Schwerpunktbereich nach Neigung (§ 36 JAG).
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Begleitend zu den Stationen finden obligatorische Arbeitsgemeinschaften (AG) statt, deren Teilnahme jedem anderen Dienst vorgeht (§ 29 Abs. 1 JAG). Ein Tausch der Stationen ist in Hessen nicht zulässig. Die Ausbildung in Hessen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in Teilzeit absolviert werden, etwa bei Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen (§ 29a JAG). Dies führt jedoch zu einer Verlängerung der Gesamtdauer des Vorbereitungsdienstes auf bis zu 30 Monate.




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