Das Referendariat ist in Hessen folgendermaßen aufgebaut:
1.-4. Monat: Zivilrechtsstation
Einführungslehrgang (2 Wochen); anschließend regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
5.-8. Monat: Strafrechtsstation
Einführungslehrgang (1 Woche); wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt, einem Strafrichter oder einer Strafkammer beim Landgericht
9.-12. Monat: Verwaltungsstation
Einführungslehrgang (1 Woche); Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; es ist auch möglich, bis zu 2 Monate beim Verwaltungsgericht zu verbringen
13. – 21. Monat: Anwaltsstation
Einführungslehrgang durch die zuständige Rechtsanwalts-Kammer (2 Wochen); teilweise AG (2. bis 5. Monat) und ein Arbeitsrechtslehrgang; Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht
Anfang des 21. Monats: schriftliches Examen
8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Wahlstation
Ende des 25. Monats: mündliche Prüfung
Ein Tausch der Stationen – so wie er in anderen Bundesländern möglich ist – ist in Hessen nicht vorgesehen und damit nicht erlaubt.
Dienstliche Notebooks
Jede Rechtsreferendarin und jeder Rechtsreferendar in Hessen wird mit einem eigenen dienstlichen Notebook ausgestattet. Hessen ist unser Wissen nach das einzige Land, das den Referendaren ein Notebook zur Verfügung stellt. Der Rollout erfolgt mit der Neueinstellung über die jeweilige Stammdienststelle, von dort erhalten alle Referendare die erforderlichen Informationen zur Aushändigung des Geräts nebst Zubehör.
Fortbildungsangebote
Jeder Referendar soll in Hessen an mindestens einer Arbeitstagung teilnehmen. Veranstaltet werden die Tagungen von der Justizakademie Hessen. Auf der Internetseite der Akademie ist stets das Fortbildungsprogramm für Rechtsreferendare abrufbar.