Die Bewerbung ist in Hessen der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts vorzulegen, in dessen Bezirk der Bewerber seinen ständigen Wohnsitz hat. Für diejenigen Bewerber, die außerhalb Hessens wohnen, gilt abweichend, dass sie ihre Bewerbung bei dem Landgericht einzureichen haben, an dem sie später im Referendariat ausgebildet werden möchten. Die Anschriften der insgesamt 9 möglichen Landgerichte kann einem Merkblatt entnommen werden. Informationen zur Referendarausbildung, sowie die Formulare und Merkblätter könnt ihr der Seite der ordentlichen Gerichtsbarkeit Hessen entnehmen.
Bewerbungsunterlagen
Der Antrag auf Einstellung in den Referendardienst ist mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- beglaubigte Abschrift des Zeugnisses (Gesamtzeugnis über staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung) der ersten juristischen Staatsprüfung (zweifach)
- eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf (zweifach)
- amtlich oder von Notaren beglaubigte Geburtsurkunde (zweifach) sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden (je dreifach)
- eine amtliche Meldebestätigung, aus der sich ergibt, seit wann man in seinem derzeitigen Wohnsitz gemeldet ist
- eine Zivildienst- oder Wehrdienstbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über den Bundesfreiwilligendienst oder über den Freiwilligen Wehrdienst
- zwei Lichtbilder
- Fragebogen (VordruckHJV 102), welcher auf der Internetseite abrufbar ist (zweifach)
- eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Vordruck HJV 104) (zweifach)
- schließlich ist ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde neueren Datums (nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Einstellungstermin) an den Präsidenten/-in des Landgerichts, bei dem/der die Bewerbung erfolgen soll, schicken zu lassen.
Als Bewerbungsfrist ist zu beachten, dass nur die Bewerbungen für einen Termin berücksichtigt werde, die mindestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin vollständig eingegangen sind.
Das weitere Verfahren
Auch wenn die Bewerbung bei den einzelnen Landgerichten einzureichen ist, entscheidet schließlich die Präsidentin des Oberlandesgericht, wer in den Referendardienst eingestellt werden kann.
Allen Bewerbern, die nach den oben genannten Kriterien eingestellt werden können, wird ein konkretes Angebot unterbreitet. Innerhalb von 10 Tagen haben sie sich dann verbindlich dazu zu äußern, ob sie den Referendarplatz annehmen möchten oder ihn ablehnen. Stellen, die dann nicht besetzt werden konnten, werden den nächsten Kandidaten auf der Liste angeboten („Nachrückverfahren“).
Berücksichtigung von Ortswünschen
Auch in Hessen gibt es Landgerichte, die sehr häufig von den Bewerbern als Erstwunsch genannt werden (wie zum Beispiel Frankfurt). Deshalb wird ausdrücklich auf der Internetseite des JPA Hessen darum gebeten, bei der Bewerbung mindestens zwei weitere Ortswünsche als Ausweichmöglichkeit zu nennen. Einen Anspruch, einem bestimmten Landgerichtsbezirk zugewiesen zu werden, gibt es nicht.