Hessen ermöglicht es Assessoren, die Prüfung zur Notenverbesserung einmal zu wiederholen (§ 52a JAG). Voraussetzung ist, dass der Erstversuch in Hessen bestanden wurde.
Wichtige Eckpunkte:
- Antrag: Der schriftliche Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Bestehens gestellt werden (§ 52a Abs. 1 JAG).
- Die Kosten betragen grundsätzlich 500 €. Man erhält jedoch einen Teilbetrag der Gebühr zurück, wenn man vor Abschluss des Prüfungsverfahrens zurücktritt:
- Rücktritt vor Beginn der Klausuren: man erhält die gesamte Gebühr zurück;
- Rücktritt noch vor Abschluss des schriftlichen Teils: Erstattung in Höhe von 400 Euro;
- Rücktritt nach Abschluss der Klausuren, aber vor Bekanntgabe der Klausurnoten: 200 Euro Erstattung;
- Rücktritt innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse: Erstattung i. H. v. 100 Euro.
- Umfang: Die Prüfung muss vollständig (acht Klausuren und mündlicher Teil) wiederholt werden; eine Anrechnung von Teilleistungen ist ausgeschlossen (§ 52a Abs. 3 JAG).




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