- Beamte auf Widerruf: Bewerber mit EU-Staatsangehörigkeit werden in der Regel verbeamtet. Sie sind nicht sozialversicherungspflichtig (keine Abzüge für Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung). Sie haben Anspruch auf Beihilfe gemäß der Hessischen Beihilfeverordnung, die 70 % (bei stationärer Behandlung teils 85 %) der Krankheitskosten übernimmt. Die restlichen 30 % müssen über eine private Restkostenversicherung abgedeckt werden.
- Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis: Wer nicht verbeamtet wird (z. B. Nicht-EU-Bürger), erhält eine identische Unterhaltsbeihilfe, ist aber in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert. Eine Rentenversicherungspflicht besteht hingegen nicht, da eine beamtenähnliche Versorgungsanwartschaft gewährt wird (§ 27 Abs. 3 JAG).
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.





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