Seit dem 01. November 2019 werden Bewerber, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (wie deutsche Staatsangehörigkeit oder Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates) in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Seit dem 01. Februar 2025 beträgt die Besoldung 1.763,42 €, zuzüglich eines etwaigen Familienzuschlags und einer monatlichen Sonderzahlung in Höhe von 5 % der Anwärterbezüge. Ab dem 01. August 2025 wird die Beihilfe auf 1.860,41 € angehoben.
Bewerber, die die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllen, werden wie bisher in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis übernommen, erhalten aber eine Unterhaltsbeihilfe, die der Höhe nach der Besoldung auf Widerruf entspricht. Diese Unterhaltsbeihilfe unterliegt der gesetzlichen Krankenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungspflicht.
Außerdem ist für Rechtsreferendare seit dem 1. Januar 2018 das neue LandesTicket kostenlos, d.h. sie können sich kostenfrei im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bewegen.