Die Bewerbung für das Referendariat in Hamburg an folgende Anschrift zu senden:
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Personalstelle für den Juristischen Vorbereitungsdienst
Dammtorwall 13
20354 Hamburg
Bewerbungsunterlagen
Als Bewerbungsunterlagen sind laut Merkblatt einzureichen:
ein Einstellungsantrag
ein Lebenslauf + Anhang
vier Passbilder (keine Bewerbungsfotos)
eine beglaubigte Kopie über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung
eine beglaubigte Kopie oder Original der Geburtsurkunde (bei Eheschließung eine beglaubigte Abschrift der Eheurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie)
die Kenntnisnahme von der Datenschutzklausel
eine Erklärung über die Anschrift für Briefsendungen und Zustellungen
Fotokopie eines Personalausweises oder Reisepasses
eine Erklärung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sowie über Straf-, Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren
eine Erklärung über die Staatsangehörigkeit
eine Erklärung zum Gesundheitszustand, ggf. ein Gesundheitszeugnis sofern erforderlich
eine Erklärung zu anderweitigem Vorbereitungsdienst außerhalb von Hamburg
ein Antrag auf Bewilligung von Unterhaltsbeihilfe
ggf. eine Erklärung und beglaubigte Kopie oder Orginal über Wehr-, Zivildienst; der Ableistung eines sozialen oder ökologischen Jahres; Entwicklungshelfertätigkeit
ggf. eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises oder ein Schwerbehindertenbescheid im Original oder als beglaubigte Kopie
ggf. eine beglaubigte Kopie oder Original der Geburtsurkunden der Kinder sowie eine Meldebescheinigung über den gemeinsamen Wohnsitz
Während des Einstellungsverfahrens können folgende Unterlagen nachgereicht werden:
– ggf. ein Waisengeldbescheid
– eine Mitgliedsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse
– eine Kopie des Sozialversicherungsausweises bzw. der Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden)
– ein Führungszeugnis (Belegart „O“) neueren Datums (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einstellung; spätestens mit der Annahmeerklärung des Referendarplatzes ist eine Bescheinigung über die Beantragung des Führungszeugnisses vorzulegen).
Das weitere Verfahren
Rechtzeitig vor einem Einstellungstermin, bei dem man als Bewerber berücksichtigt werden kann, erhält man ein konkretes Angebot für einen Referendarplatz. Zudem wird eine Frist von 10 Tagen gesetzt, bis wann man die Annahme des Platzes erklärt haben muss. Nimmt man dieses nicht rechtzeitig an oder lehnt man es ab, so passiert zunächst erstmal nichts weiter; man wird dann nur für diesen Einstellungstermin nicht berücksichtigt. Lehnt man allerdings ein weiteres Mal einen Referendarplatz ab, so wird man aus der Bewerberliste gestrichen und muss sich ggf. dann komplett neu beim Hanseatischen Oberlandesgericht bewerben.
Aufrechterhaltung der Bewerbung
Alle Bewerber sind verpflichtet jährlich im Januar und Juli unaufgefordert schriftlich mitzuteilen, ob ihre Bewerbung aufrechterhalten werden soll. Wenn keine Mitteilung erfolgt, wird man aus dem Aufnahmeverfahren ausgeschlossen.
Antrag auf Zurückstellung
Es besteht die Möglichkeit 3x einen Antrag auf Zurückstellung für einen bestimmten Zeitraum zu stellen. Die Gesamtdauer der Rückstellung sollte 3 Jahre allerdings nicht überschreiten. Während des Rückstellungszeitraums ist man von der zuvor genannten Rückmeldepflicht befreit.