Der Weg ins Referendariat beginnt mit dem Papierkram. Ein Antrag auf Aufnahme kann erst gestellt werden, wenn du dein erstes Examen bestanden hast. Die Bewerbung muss spätestens zwei Monate vor deinem gewünschten Einstellungstermin bei der Personalstelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts eingehen.
Folgende Bewerbungsunterlagen musst du einreichen:
- Einen unterschriebenen Bewerbungsantrag (Vordruck gibt’s online).
- Einen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild.
- Einen ausgefüllten Personalbogen.
- Deine Geburtsurkunde (und zwar nur vom Standesamt oder notariell beglaubigt – Abstammungsurkunden oder Kopien von der Krankenkasse werden nicht akzeptiert!).
- Dein Gesamtzeugnis über die erste Prüfung (das staatliche Pflichtfachzeugnis allein reicht nicht, es muss das Zeugnis mit der Gesamtnote sein!).
- Nachweise für Bonuspunkte (z. B. Dienstzeitbescheinigungen, Geburtsurkunden der Kinder etc.) in beglaubigter Form.
- Ein Führungszeugnis (Belegart O), das am Tag der Einstellung nicht älter als sechs Monate sein darf.
Du kannst die Unterlagen per Post schicken oder direkt in den Briefkasten am Dammtorwall 13 einwerfen. Kleiner Profi-Tipp: Schick immer das Original und eine Kopie mit. Die Personalstelle beglaubigt die Kopie dann für die eigenen Akten und schickt dir dein Original mit der Eingangsbestätigung zurück. Wenn du nur das Original schickst, behalten sie es ein.
Das weitere Verfahren
Rechtzeitig vor einem Einstellungstermin, bei dem man als Bewerber berücksichtigt werden kann, erhält man ein konkretes Angebot für einen Referendarplatz. Zudem wird eine Frist von 10 Tagen gesetzt, bis wann man die Annahme des Platzes erklärt haben muss. Nimmt man dieses nicht rechtzeitig an oder lehnt man es ab, so passiert zunächst erstmal nichts weiter; man wird dann nur für diesen Einstellungstermin nicht berücksichtigt. Lehnt man allerdings ein weiteres Mal einen Referendarplatz ab, so wird man aus der Bewerberliste gestrichen und muss sich ggf. dann komplett neu beim Hanseatischen Oberlandesgericht bewerben.
Aufrechterhaltung der Bewerbung
Alle Bewerber sind verpflichtet jährlich im Januar und Juli unaufgefordert schriftlich mitzuteilen, ob ihre Bewerbung aufrechterhalten werden soll. Wenn keine Mitteilung erfolgt, wird man aus dem Aufnahmeverfahren ausgeschlossen.




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