Auch in Hamburg gibt es seit Ende 2007 einen Verbesserungsversuch. Danach gilt:
- Der Verbesserungsversuch ist schriftlich beim Gemeinsamen Prüfungsamt zu beantragen.
- Der Antrag hat spätestens 4 Monate nach Ablegen der mündlichen Prüfung des Erstversuchs zu erfolgen.
- Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, Leistungen aus dem Erstversuch können nicht angerechnet werden.
- Der Kandidat wird regelmäßig zum nächstmöglichen Termin nach Antragsstellung geladen. Es gelten dabei folgende Vorlauffristen:
Eingang des Antrages beim Gemeinsamen Prüfungsamt (GPA) vom 01.12. bis zum 31.01. für den Verbesserungsversuch im April
Eingang des Antrages beim GPA vom 01.02. bis zum 31.03. für den Verbesserungsversuch im Juni
Eingang des Antrages beim GPA vom 01.04. bis zum 31.05. für den Verbesserungsversuch im August
Eingang des Antrages beim GPA vom 01.06. bis zum 31.07. für den Verbesserungsversuch im Oktober
Eingang des Antrages beim GPA vom 01.08. bis zum 30.09. für den Verbesserungsversuch im Dezember
Eingang des Antrages beim GPA vom 01.10. bis zum 30.11. für den Verbesserungsversuch im Februar des Folgejahres
- Ein Wechsel des im Erstversuch gewählten Schwerpunktbereichs ist nicht möglich.
- Die Gebühr für die Verbesserungsprüfung beträgt 917 Euro. Bei Nichtteilnahme an den Aufsichtsarbeiten, Unterbrechung der Prüfung ohne wichtigen Grund oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach den Aufsichtsarbeiten erfolgt eine Rückerstattung von 421 Euro. Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse erfolgt eine Rückerstattung von 153 Euro.