Hast du das Examen bestanden, bist aber mit deiner Note unzufrieden? Kein Problem, Hamburg bietet den sogenannten Verbesserungsversuch an. Das ist eine einmalige Chance, deine Punktzahl nach oben zu schrauben.
Die Regeln dafür sind:
- Frist: Du musst den Antrag spätestens vier Monate nach dem Termin deiner mündlichen Prüfung stellen.
- Vollständigkeit: Es gibt kein Cherry-Picking! Du musst die Prüfung vollständig wiederholen, also alle acht Klausuren und die mündliche Prüfung noch einmal machen. Frühere Leistungen werden nicht angerechnet.
- Kosten: Die Gebühr für die Verbesserungsprüfung beträgt 917 Euro. Bei Nichtteilnahme an den Aufsichtsarbeiten, Unterbrechung der Prüfung ohne wichtigen Grund oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach den Aufsichtsarbeiten erfolgt eine Rückerstattung von 421 Euro. Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse erfolgt eine Rückerstattung von 153 Euro.
- Schutz des Erreichten: Keine Panik – wenn du im Verbesserungsversuch schlechter abschneidest oder sogar durchfällst, behältst du trotzdem deine Note aus dem ersten Versuch. Es zählt immer das bessere Ergebnis.
Ehemalige Hamburger Referendare können zur Vorbereitung auf den Verbesserungsversuch sogar Gutscheine für den B-Klausurenkurs und die Vortragskurse kaufen. Den Antrag dafür musst du rechtzeitig bei der Personalstelle stellen.




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