Es wird vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt (GPA) der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein abgelegt. Das Verfahren ist in der Länderübereinkunft geregelt.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Schriftlicher Teil (8 Klausuren): Zwischen dem 19. und 21. Ausbildungsmonat schreibst du acht fünfstündige Aufsichtsarbeiten. Die Verteilung ist fix: 4 x Zivilrecht (einschließlich Handels-/Gesellschaftsrecht oder ZPO), 2 x Strafrecht und 2 x Öffentliches Recht. Bis zu vier Klausuren können aus anwaltlicher Sicht gestellt sein. Du wirst von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen, wenn du im Schnitt weniger als 3,75 Punkte hast oder nicht genug Klausuren mit mindestens 4,0 Punkten bestanden hast.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Hamburg findest Du hier…
- Mündliche Prüfung: Wenn du die Hürde geschafft hast, folgt die mündliche Prüfung. Diese besteht aus einem Aktenvortrag (10 Minuten Redezeit nach 90 Minuten Vorbereitung) und einem Prüfungsgespräch. Das Gespräch ist in vier Abschnitte unterteilt: die drei Pflichtfächer und dein gewählter Schwerpunktbereich.
Die Endnote setzt sich zu 70 % aus den Klausuren und zu 30 % aus der mündlichen Leistung zusammen. Jede Klausur zählt dabei 8,75 %, der Aktenvortrag 8 % und die Gesprächsabschnitte je 5,5 %. Wenn du am Ende mindestens 4,0 Punkte hast, darfst du dich endlich „Rechtsassessorin“ oder „Rechtsassessor“ nennen.




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