Das Referendariat ist in Hamburg nach § 41 JAG folgendermaßen aufgebaut:
3 Monate: Strafrechtsstation
Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Gericht in Strafsachen
3 Monate: Zivilrechtsstation
Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen (Amts- oder Landgericht)
3 Monate: Verwaltungsstation
Ausbildung bei einer Behörde; ein Studium an der der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer ist in Hamburg – anders als in anderen Ländern – in dieser Station nicht möglich (siehe aber unten 2.)
9 Monate: Anwaltsstation
Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate kann man auch bei einem Notar, einem Verband oder einer Rechtsabteilung eines Unternehmens verbringen; außerdem ist hier ein Studium in Speyer möglich
3 Monate: Wahlstation I
Ausbildungsstelle kann vom Referendar zur Vertiefung eines der drei Pflichtfächer frei gewählt werden; Auslandsaufenthalt und Speyer auch hier möglich
im 21. Monat: schriftliches Examen
8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
3 Monate: Wahlstation II
wie Wahlstation I
anschließend: die mündliche Prüfung
Die Reihenfolge der Stationen ist nur für die Strafrechts- und Zivilrechtsstation sowie für die Wahlstation II nicht abänderbar.