Rechtsreferendare in Bayern erhalten eine monatliche Unterhaltsbeihilfe, die nach dem Gesetz zur Sicherung des juristischen Vorbereitungsdienstes (SiGjurVD) gewährt wird. Diese besteht aus einem Grundbetrag, der derzeit 1.652,08 EUR brutto beträgt. Zusätzlich können ein Orts- und Familienzuschlag entsprechend den für Beamte auf Widerruf geltenden Vorschriften (Art. 3 Abs. 1 SiGjurVD) sowie vermögenswirksame Leistungen auf Antrag gezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt am letzten Tag des Monats für den laufenden Monat. In bestimmten Fällen, wie bei nicht bestandener Prüfung im Ergänzungsvorbereitungsdienst oder bei selbst verschuldeter Verzögerung, kann der Grundbetrag um bis zu 55 % herabgesetzt werden.
Hinsichtlich der Sozialversicherung sind Referendare gesetzlich in der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung versichert. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden, wobei eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nicht möglich ist. Die Mitgliedsbescheinigung muss dem Landesamt für Finanzen (LfF) in Bayreuth übersandt werden. Bei Unfällen im Dienst ist die Bayerische Landesunfallkasse zuständig.
Eine Besonderheit besteht in der Rentenversicherung: Referendaren wird eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbstätigkeit und im Alter nach beamtenrechtlichen Vorschriften gewährleistet (Art. 4 SiGjurVD). Sie sind daher während des Dienstes rentenversicherungsfrei gemäß § 5 Abs. 1 SGB VI. Nach dem Ausscheiden erfolgt eine Nachversicherung durch den Freistaat Bayern in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk, wobei der Staat die Beiträge allein trägt. Wenn der Referendar danach als Rechtsanwalt tätig wird, kann die Nachversicherung auf Antrag beim Versorgungswerk durchgeführt werden, sofern die Mitgliedschaft und der Antrag innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden erfolgen.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
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