Die Zweite Juristische Staatsprüfung ist die Abschlussprüfung des Referendariats und Qualifikationsprüfung für den höheren Dienst. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Schriftlicher Teil: Er umfasst neun Aufsichtsarbeiten (4x Zivilrecht, 2x Strafrecht, 3x Öffentliches Recht), wobei jeweils eine Aufgabe Arbeitsrecht und eine Steuerrecht enthalten muss. Seit dem Termin 2024/2 können Teilnehmer wählen, ob sie die Klausuren handschriftlich oder als E-Examen elektronisch fertigen. Die Wahl ist unwiderruflich und muss sieben Monate vor Beginn des Pflichtwahlpraktikums getroffen werden. Prüfungsorte sind Augsburg, Bamberg, Bayreuth, München, Nürnberg, Passau, Regensburg und Würzburg.
Mündlicher Teil: Dieser findet in München oder Nürnberg statt, meist im 25. bis 27. Ausbildungsmonat. Er umfasst die Pflichtfächer und das gewählte Berufsfeld. Das Berufsfeld gilt als unwiderruflich gewählt, sobald die Erklärung nach § 48 Abs. 6 JAPO abgegeben wurde.
Hilfsmittel: Zugelassen sind neben Textsammlungen (Habersack, Sartorius, Ziegler/Tremel) sieben Kommentare (Grüneberg, Hopt, Thomas/Putzo, Fischer, Schmitt/Köhler, Kopp/Schenke, Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Bayern findest Du hier…
Im 5. oder 6. Monat nach den Klausuren kommt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung findet in der Regel in München oder Nürnberg statt.




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