Die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt in Bayern turnusmäßig zweimal pro Jahr. Die Einstellungstermine sind jeweils der erste Werktag im April und der erste Werktag im Oktober. Ein pünktlicher Dienstantritt an diesen Tagen ist zwingend erforderlich. Die Ausbildung findet in den Bezirken der drei bayerischen Oberlandesgerichte statt, denen jeweils spezifische Landgerichte als Stammdienststellen zugeordnet sind:
OLG-Bezirk Bamberg
Landgerichte Bamberg, Bayreuth, Coburg (die theoretische Ausbildung findet am LG Bamberg statt), Hof (die theoretische Ausbildung findet am LG Bayreuth statt), Schweinfurt sowie das Landgericht Würzburg.
- LG Bamberg
- LG Bayreuth
- LG Coburg
- LG Hof
- LG Schweinfurt
- LG Würzburg
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OLG-Bezirk München
Landgerichte Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München I, München II, Passau sowie das Landgericht Traunstein.
- LG Augsburg
- LG Deggendorf
- LG Ingolstadt
- LG Kempten
- LG Landshut
- LG Memmingen
- LG München
- LG Passau
- LG Traunstein
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OLG-Bezirk Nürnberg
Landgerichte Amberg, Ansbach, Nürnberg-Fürth, Regensburg sowie das Landgericht in Weiden in der Oberpfalz; für alle Landgerichte gilt: die Einführungslehrgänge in der Zivil- und Strafrechtsstation finden immer in Nürnberg und Regensburg statt.
- LG Amberg
- LG Ansbach
- LG Nürnberg
- LG Regensburg
- LG Weiden
Während der Ausbildung an diesen Gerichten sind die jeweiligen Präsidenten der Landgerichte (bzw. bei den Amtsgerichten deren Präsidenten) ebenfalls Dienstvorgesetzte der Referendare. In der Verwaltungsstation sowie in bestimmten Berufsfeldern des Pflichtwahlpraktikums (Verwaltung, Wirtschaft, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht) geht die Leitung der Ausbildung auf die jeweilige Regierung (z. B. Regierung von Oberbayern, Mittelfranken oder Oberpfalz) über, und die Regierungspräsidenten werden zu Dienstvorgesetzten. Ein Wechsel der Ausbildungsstelle ist ohne vorherige Genehmigung durch das zuständige OLG oder die Regierung nicht zulässig.




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