Das Bewerbungsverfahren für den juristischen Vorbereitungsdienst in Bayern erfolgt gemäß § 46 Abs. 3 JAPO und dem Onlinezugangsgesetz (OZG) mittlerweile vollständig digital. Die Anmeldung muss über ein elektronisches Formular erfolgen, das von den Präsidenten der Oberlandesgerichte bereitgestellt wird. Für den Einstellungstermin April 2026 galt beispielsweise der 10. Februar 2026 als Ausschlussfrist für den Eingang der Bewerbung.
Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind für eine vollständige Bewerbung digital einzureichen:
- Das elektronische Anmeldeformular (Bewerbung).
- Die Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue (JV006), welche handschriftlich unterzeichnet sein muss.
- Der Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue (JV007), ebenfalls handschriftlich unterzeichnet.
- Die Erklärung zu Beziehungen zur Scientology-Organisation (JV007a), handschriftlich unterzeichnet.
- Ein aktueller Lebenslauf mit einem eingescannten digitalen Bewerbungsfoto (entgegen älterer Hinweise ist keine postalische Übersendung des Fotos mehr nötig).
- Eine Kopie des zum Zeitpunkt der Einstellung gültigen Personalausweises.
- Ggf. Nachweise über den Familienstand (z. B. Eheurkunde) oder Kinder (z. B. Geburtsurkunde).
- Für Bewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels für den gesamten Ausbildungszeitraum.
Besonderheiten bei den Unterlagen:
- Prüfungszeugnis: Falls die Erste Juristische Prüfung außerhalb Bayerns abgelegt wurde, muss eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses postalisch oder persönlich eingereicht werden; ein digitaler Scan wird hier nicht akzeptiert.
- Behördenführungszeugnis: Ein Zeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG zur Vorlage beim OLG-Präsidenten muss rechtzeitig beantragt werden. Es darf am Einstellungstag nicht älter als sechs Monate sein und muss von der Meldebehörde direkt an das OLG gesandt werden. Bei doppelter Staatsangehörigkeit ist ein europäisches Führungszeugnis erforderlich, dessen Ausstellung über sechs Wochen dauern kann.
- BayernID: Für den Zugang zum Anmeldeportal ist ein Nutzerkonto der BayernID (Registrierung mit Benutzername und Passwort genügt) zwingend erforderlich.
Alle notwendigen Nachweise müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen. Änderungen der persönlichen Verhältnisse nach der Bewerbung (z. B. Adressänderung, Schwangerschaft) sind umgehend auf dem Dienstweg anzuzeigen. Eine Rücknahme der Bewerbung ist ebenfalls über ein Online-Portal möglich.
Anschriften
Sofern man ergänzende Unterlagen einreichen muss, sind diese an das OLG zu adressieren, in dessen Bezirk der Bewerber in den Referendardienst eingestellt werden möchte. Die Anschriften lauten:
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
Oberlandesgericht München
Prielmayerstraße 5
80335 München
Oberlandesgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Das weitere Verfahren
Ca. 3 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin erhält man einen schriftlichen Bescheid, an welchem Gericht man eingestellt wird. Voraussetzung dafür ist, dass man seine Bewerbungsunterlagen vollständig eingereicht hatte. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es Sache des Bewerbers ist, auf die Vollständigkeit zu achten. Einen Hinweis von der Referendarabteilung erhält man nicht!
Die sogenannten „Mehrfachbewerber“, die sich auch bei anderen OLG um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst beworben haben, erhalten einen Einstellungsbescheid nur dann, wenn sie bis zu einem bestimmten Termin, der in den Merkblätter vermerkt ist, schriftlich angezeigt haben, dass sie die Bewerbungen bei den anderen Oberlandesgerichten zurückgenommen haben.
Berücksichtigung von Ortswünschen
Es wird versucht, Ortswünsche der Bewerber zu berücksichtigen. Deshalb sollte man in der Bewerbung nicht nur 3 Wunschgerichte nennen, an denen man ausgebildet werden möchte. Man muss darüber hinaus auch in der Bewerbung darlegen, warum man einem bestimmten Ort zugewiesen werden möchte. Gründe können zum Beispiel familiäre Dinge sein (Heirat; Kinder; Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen) oder aber sich daraus ergeben, dass man beispielsweise an der juristischen Fakultät einer Universität tätig ist und deshalb an das Gericht in dieser Stadt zugewiesen werden möchte.
Grundsätzlich wird aber darauf hingewiesen, dass Ortswünsche immer weniger berücksichtigt werden können. Das gilt vor allem für Bewerber, die mit den Ausbildungsorten nicht eng verbunden sind (z.B. längerer Familienwohnsitz).
Das OLG Bamberg weist in ihrem Merkblatt darauf hin, dass insbesondere für Würzburg mehr Ortswünsche eingehen als es Referendarplätze gibt. Möchte man sein Referendariat dennoch an diesem Landgericht absolvieren, muss man seine Gründe ausführlich darlegen und ggf. nachweisen.




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