Wir haben schon einige Male hier in den RefNews davon berichtet – von dem Skandal um die gegen Geld oder Sex weitergegebenen Lösungen des zweiten Staatsexamens 2014 durch einen Richter des Landesprüfungsamtes. Mit einer Pistole bewaffnet und 30.000€ in der Tasche wurde Jörg L. in Mailand gefasst und zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. „Er ist rechtskräftig verurteilt und mittlerweile im offenen Strafvollzug“, so die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz.
Doch nicht nur der Richter wurde wegen Korruption und Geheimnisverrates verurteilt. 14 angehenden Juristen wurde nachträglich das Examen aberkannt.
Das Interessante: Einer der beteiligten Prüflinge wurde wegen Beihilfe zur Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. »»»



In den RefNews besprechen wir regelmäßig examensrelevante Entscheidungen, die Grundlage für Klausuren oder die mündliche Prüfung im 2. Examen werden können. Dieses Mal geht es um die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudiovertrages – BGH, Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15 – vorgestellt von Jeanette Will.
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