Ich habe mich die letzten Wochen ausgiebig mit der Frage beschäftigt, welchen kommerziellen Klausurenkurs ich - zusätzlich zu den bei Gericht angebotenen Klausuren - buchen soll. In die Auswahl kamen dabei die üblichen Verdächtigen: Hemmer, Alpmann Schmidt, Kaiser etc.
And the winner is.... Alpmann Schmidt! Ich habe mich mit dieser Entscheidung wirklich schwer getan.
Bisher waren in Berlin Unterstreichungen und Markierungen in den Kommentaren, die für das 2. Staatsexamen genutzt werden, in gewissem Umfang zulässig. Auf den Seiten des GJPA ist in den Allgemeinen Hinweisen zu den Hilfsmitteln für die zweite juristische Staatsprüfung nun zu lesen, dass Hilfsmittel keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten dürfen.
Im Netz gibt es wieder ein paar Hinweise zu den Sachverhalten der Klausuren, die bislang im Oktober im zweiten Examen gestellt wurden.
Anhand dieser Hinweise können sich die Referendare, die in den nächsten Monaten ins Examen müssen, einen kleinen Eindruck verschaffen, was die Justizprüfungsämter von den Kandidaten erwarten.
Die LVM ist mehr als eine Versicherungsgesellschaft: Wir sind ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, für den die Menschen und das Miteinander zählen. Seit über 125 Jahren setzen wir dabei auf die Leitwerte Vertraün, Verantwortung und Sicherheit – und mit Erfolg. Nicht ohne Grund gehören wir heute zu den führenden Versicherern Deutschlands. Bei uns findest du nicht nur …
Im Mai fand die Jahreskonferenz der Prüfungsamtspräsidenten statt. Eines der wichtigen Themen war dort die Frage, ob bzw. wann die Länder - möglicherweise sogar einheitlich - mit der Einführung von Klausuren mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt beginnen. Bislang sind die Länder in dieser Hinsicht eher zurückhaltend. Obwohl schon …
An einigen Universitäten ist es schon Realität: Statt unleserliche Schriftreihen auf Unmengen Papier aufzubringen, werden Klausuren am PC "getippt". Vorreiter in Deutschland war die Universität Bremen - hier wird seit 2004 die elektronische Klausur geschrieben und auch ebenso korrigiert. Inzwischen sind dort fast alle Fachbereiche im Rechenzentrum tätig und an einigen anderen Universitäten Deutschlands geht die Entwicklung ebenfalls in diese Richtung.
Für die allermeisten Referendare ist das nichts Neues: In den Probeklausuren und im Examen darf man die gängigsten Kommentare verwenden. Damit soll das Assessorexamen praxisgerechter ausgestaltet sein, als es das erste Examen ist. Und das Verwenden der Kommentare ist meiner Meinung nach eine sehr große Hilfe. So muss man "nur" noch die Probleme der Klausur erkennen; die konkreten Argumente insbesondere der Rechtsprechung lassen sich nachschlagen.
Manche Berliner Referendare mussten in der Juni-Kampagne die Klausuren unter erschwerten Bedingungen schreiben. Nicht nur dass die letzte Klausur am 18.06. und damit zumindest teilweise parallel zum 2. WM-Vorrundenspiel Deutschland gegen Serbien lief, das bereits um 13.30 Uhr angepfiffen wurde. Viele der Kandidaten mussten darüber hinaus die Klausuren in Berlin-Marzahn schreiben und hatten dadurch jeden Tag einen sehr zeitaufwändigen Anfahtsweg.
Unglaubliches ist den Bochumer Referendaren passiert, die diesen Monat die Klausuren für das 2. Examen geschrieben haben. Lief bei den Zivilrechts- und Strafrechtsklausuren noch alles glatt, wurden am Montag und Dienstag die abschließenden Verwaltungsrechtsklausuren wegen Feuers im Landgericht Bochum abgebrochen und die Referendare aus den Klausurräumen evakuiert!
RA Popke aus Berlin hat beim "strafrechtsblogger" über sein Pfingstwochenende berichtet, das er mit der Korrektur von 25 Examensklausuren verbracht hat / verbringen musste. Interessant in diesem Zusammenhang seine Meinung, warum so viele der Klausuren schlecht ausfallen:
Nach schätzungsweise 400 Jahren ist es wieder so weit: In Deutschland findet ein Piratenprozess statt. Und da angeblich insbesondere die mündlichen Prüfer aktuelle Geschehnisse im Fokus haben sollte vielleicht noch mal kurz ein Blick in die entscheidenden Tatbestände geworfen werden.
Auch wenn man sich ja schon im Rahmen des ersten Examens auf eine mündliche Prüfung vorbereiten musste (und im Nachhinein festgestellt hat, dass sich die Lernerei bis auf das Durchlesen der Protokolle nicht wirklich gelohnt hat, sondern etwas ganz anderes drangekommen ist), steht man dann beim zweiten Examen erneut vor demselben Problem. Wie viel soll man jetzt noch lernen? Und soll man den Schwerpunkt auf das materielle Recht oder das Prozessrecht legen?
Eine Besonderheit im zweiten Examen sind Klausuren mit rechtsgestaltender Aufgabenstellung - die sogenannten Kautelarklausuren. Aufgabe einer solchen Klausur ist es regelmäßig, den Mandanten zu beraten und beispielsweise für diesen einen Vertragsentwurf zu fertigen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen.