Eine Besonderheit im zweiten Examen sind Klausuren mit rechtsgestaltender Aufgabenstellung – die sogenannten Kautelarklausuren. Aufgabe einer solchen Klausur ist es regelmäßig, den Mandanten zu beraten und beispielsweise für diesen einen Vertragsentwurf zu fertigen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen.
Das einzige Bundesland, das regelmäßig seine Referendare mit Kautelarklausuren quält, ist Niedersachsen. Auch im April lief offenbar eine rechtsgestaltende Aufgabe, wie sich aus einem Beitrag im Forum von Juraexamen.com ergibt. Was genauer Gegenstand dieser Klausur war, kann man aber aus diesem Beitrag leider nicht erschließen.
Keine Kautelarklausuren im GPA-Bezirk
Schonfrist haben dieses Jahr die Referendare in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bekommen. Zwar waren dort zunächst Kautelarklausuren ab dem Durchgang April 2010 angekündigt worden. Ende letzten Jahres hat dann aber das Gemeinsame Prüfungsamt auf seiner Seite veröffentlicht, dass auf die Einführung von Arbeiten mit rechtsgestaltendem Schwerpunkt vorerst verzichtet werden soll.
Interessant in diesem Zusammenhang die Begründung des GPA: Zum einen sei es nicht ganz gelungen, in allen Vertragsländern für eine gleichmäßige Vorbereitung der Referendarinnen und Referendare im Hinblick auf diesen neuen Klausurentyp zu sorgen. Zum anderen habe sich diese Form der Klausur entgegen den Erwartungen des Gemeinsamen Prüfungsamtes im Bundesgebiet noch nicht ausreichend durchgesetzt; die überwiegende Zahl der Prüfungsämter Deutschlands wolle zurzeit von der Stellung derartige Aufgaben absehen.
Grundsätzliche Entscheidung der Länder im Mai 2010
Die Entscheidung des GPA gilt zunächst für das Jahr 2010. Referendare, die also bis Dezember dieses Jahres ins schriftliche Examen starten, brauchen sich nicht auf diesen Klausurtyp vorbereiten. Interessant ist auch der Hinweis des GPA, dass das weitere Vorgehen bezüglich der rechtsgestaltenden Klausuren von der Diskussion auf der Jahreskonferenz der Prüfungsamtspräsidenten im Mai 2010 abhänge. Auf dieser Konferenz könnte es zu einer einheitlichen Entscheidung aller Länder kommen, ob zukünftig Kautelarklausuren gestellt werden oder nicht.
Das GPA zeichnet aber auch einen Mittelweg auf, der gegangen werden könnte: Denkbar sei es, zwar auf reine Kautelarklausuren zu verzichten, dann aber gestaltende Zusatzfragen bei Klausuren zu stellen und/oder im Rahmen des Aktenvortrags vermehrt rechtsgestaltende Aufgaben auszugeben.
Sollte es Neuigkeiten zu dem Thema „Kautelarklausuren“ geben, werden wir Euch natürlich hier im RefBlog darüber informieren!