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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 25/2025
Montag, der 16.06.2025
     

Erscheinungstermine von Skripten, Gesetzen und Kommentaren

Wer sich darüber informieren möchte, ob und wann die Neuauflage eines Referendarskripts, eines Kommentars oder einer Ergänzungslieferung für eine Gesetzessammlung angekündigt ist, kann sich darüber auf einer Übersichtsseite im Referendarbuchladen informieren.

Der Referendarbuchladen ist der Buchshop für Rechtsreferendare. Nur dort findest Du die gesamte Referendarliteratur übersichtlich nach Kategorien sortiert! Zudem gibts auf der Seite viele Rezensionen und Literaturempfehlungen für die einzelnen Stationen, um die Suche und Auswahl der „richtigen“ Literatur zu erleichtern. [RefN]

Wahlstation in Sydney – ein Erfahrungsbericht

Wahlstation in Sydney – ein Erfahrungsbericht von Marius Rakers.

Die Wahlstation im Referendariat bietet eine hervorragende Möglichkeit, vor dem Berufseinstieg Auslandserfahrung zu sammeln. Aber gerade nachdem ich den Entschluss gefasst hatte, diese drei Monate im Ausland zu verbringen, stellte sich die Frage nach dem Ort und den organisatorischen Anforderungen. In diesem Beitrag möchte ich euch eine Station in Sydney näherbringen und denen, die sich dafür entscheiden, einige Hilfestellungen geben. Für diesen Zweck beschreibe ich euch meine Station recht detailliert, von der Entschlussfassung bis zur Rückreise.  »»» 

Informationen rund um „Richter auf Probe“
von

Du spielst mit dem Gedanken dich als Richter oder Staatsanwalt zu bewerben? Jetzt stellt sich die Frage, wo der beste Arbeitsplatz für dich wäre. Bleibst du in dem Bundesland, wo du dein Referendariat absolviert hast? Oder gehst du in dein Heimatland zurück? Wo erfüllst du überhaupt die Mindestanforderungen und was wird wo von dir erwartet? Um diese Fragen zu klären, müsstest du dich jetzt durch die Seiten der OLG´s aller Bundesländer klicken, was sehr zeitintensiv wäre.  »»» 

von Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.
Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.
Ich geh mal eben telefonieren…

Wie es einem als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ergehen kann, zeigt ein Blogbeitrag von RA Pohlen im „strafblog“. Gegenstand des Verfahrens war der Vorwurf der Hehlerei. Nach den Einlassungen der Angeklagten sowie der Beweisaufnahme war das Vorliegen des notwendigen Vorsatzes zumindest sehr zweifelhaft. Der Richter regte daher eine Einstellung nach § 153a StPO an, der Verteidiger wäre wohl mit einer Einstellung nach § 153 StPO einverstanden gewesen. Also musste die Referendarin während der Verhandlung ins Richterzimmer und telefonieren.  »»» 

Schlecht vorbereitet ins Rechtsreferendariat!?

Der hauptamtliche AG-Leiter beim LG Landshut Andreas Stegbauer ist der Ansicht, dass die Mehrzahl der angehenden Referendare schlecht vorbereitet in den juristischen Vorbereitungsdienst geht. Ihnen fehle eine Vorstellung davon, was sie im Referendariat erwarte. Im Gespräch mit der NJW führt Stegbauer aus, dass im Referendariat der Schwerpunkt im Prozessrecht liege. Viele Referendare haben aber das Zivilprozessrecht im Studium allenfalls in den Grundzügen behandelt. Ein weiteres Problem sieht der AG-Leiter darin, dass viele Referendare die Erwartung hätten, im Vorbereitungsdienst Lücken im materiellen Recht noch schließen zu können.  »»» 

Auslandsaufenthalt in der Zivilrechtsstation

Diejenigen Referendare, die gerne im Rahmen des Referendariats eine gewisse Zeit im Ausland verbringen möchten, planen diesen Aufenthalt in der Regel für die Verwaltungs- oder die Wahlstation ein. Was viele nicht wissen: In den meisten Bundesländern kann man auch Teile der Zivil- und Strafrechtsstation im Ausland verbringen!

Dies gilt zum Beispiel für NRW. Gesetzliche Grundlage dafür ist die Vorschrift des § 35 Juristenausbildungsgesetz.  »»» 

Anfertigung einer Dissertation vor Beginn des Referendariats

Nach Ende des Studiums hat man eventuell die Entscheidung zu treffen, sofort eine Zusatzqualifikation wie Promotion oder LL.M. zu machen oder aber zunächst durchzustarten und sich für eine Referendarstelle zu bewerben.

Prof. Dr. Meinrad Dreher hat auf seiner Homepage Aspekte aufgelistet, die berücksichtigt werden sollten, wenn man in Erwägung zieht, das Referendariat wegen eines solchen Projekts hinauszuschieben.  »»» 

Stoffregen – Die zivilrechtliche Assessorklausur

Zur Vorbereitung auf das Assessorexamen reicht die praktische Ausbildung z.B. bei Gericht und der Besuch der Arbeitsgemeinschaft nicht aus. Wie auch beim Referendarexamen kommt es auf die Übung bei den schriftlichen Klausuren an. Vermehrt greifen Rechtsreferendare daher zu Klausurenkursen, Übungsbüchern und Skripten.

Eines der beliebtesten Bücher ist „Die zivilrechtliche Assessorklausur“ von Ralf Stoffregen. Der Autor ist Richter am Amtsgericht und hat langjährige Erfahrungen als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und Repetitor. Hierzu kann man sagen, dass sich dies im Skript durchaus widerspiegelt. Der Autor erklärt gut und lässt keine Fragen offen, die sich beim Durcharbeiten stellen. Alle Ausführungen sind verständlich, sodass es eine solide Grundlage für die Examensvorbereitung in Bezug auf juristische Arbeitsweise darstellt.  »»» 

Als Referendar beim Bundesverfassungsgericht

In der Legal Tribune Online ist ein interessantes Interview mit einem Referendar erschienen, der derzeit im Rahmen seines Vorbereitungsdienstes beim Bundesverfassungsgericht arbeitet.

Die Fragen, die die LTO dem Referendar stellte, drehen sich um die Bewerbung um eine Stelle beim höchsten deutschen Gericht, um die Aufgaben, die einen Referendar am BVerfG erwarten sowie um die Arbeitszeiten.  »»» 

Zu lange Verfahrensdauer – Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung
von

Erfolgreich ging ein ehemaliger Rechtsreferendar gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, welches sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über die Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.

Passiert war folgendes: Der Referendar erreichte beim 1. Anlauf im 2. Staatsexamen eine Punktzahl von 2,7 – nicht bestanden. In der Wiederholungsprüfung im Dezember 2006 erreichte er wieder nur 3,16 Punkte.  »»»