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  Ausgabe 30/2024
Samstag, der 27.07.2024
     

 / Niedersachsen / Staatsexamen

Viele Fehler in Examensklausuren

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Im Rahmen einer mündlichen Anfrage ging es in der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.12.2014 um die Häufigkeit von Fehlern in den Sachverhalten der Klausuren des 2. Examens in Niedersachsen.

Bei der Beantwortung dieser mündlichen Anfrage durch die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz stellte sich heraus, dass die Klausursachverhalte schon sehr häufig Fehler enthalten!

So wiesen gleich vier der acht im Oktober 2014 Fehler auf. Die Fehler wurden im Rahmen der Klausurbearbeitungen von den Kandidatinnen und Kandidaten bemerkt. Die Ausführungen, wie im Falle von Fehlern die Kandidaten darauf aufmerksam gemacht werden, sind interessant:

Die Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung werden in Niedersachsen an insgesamt 9 Standorten / Landgerichten geschrieben. Für die Fälle, dass während der Klausurbearbeitung Nachfragen zum Sachverhalt gestellt werden, unterhält das LJPA einen Bereitschaftsdienst während der gesamten Zeit der Durchführung der Aufsichtsarbeiten. Die Landgerichte benennen Ansprechpartner und Vertreterpersonen. Die Ansprechpartner bei den Klausurenstandorten werden telefonisch kontaktiert und sodann erfolgt die Änderungsmitteilung des LJPA per E-Mail an die benannten und bekannten Ansprechpartner, die diese sodann in die Prüfungssäle weiter leiten. Entsprechend wurde im Klausurendurchgang Oktober 2014 verfahren […]

Nachdem die Fehler bemerkt worden sind, wurde den Prüflingen in zwei der Klausuren eine Schreibzeitverlängerung von je 15 Minuten und in einer Klausur eine Schreibzeitverlängerung von 10 Minuten gewährt. Lediglich bei einer Klausur wurde die Schreibzeit trotz des Sachverhaltsfehlers nicht verlängert.

Aus den weiteren Ausführungen der Justizministerin ergibt sich, dass im Jahr 2014 die Sachverhalte der Examensklausuren in den Monaten April und Juli fehlerfrei waren. Im Klausurmonat Januar 2014 wies der Sachverhalt einen – marginalen – Fehler bei der Zitierung einer Norm auf.

In jedem Fall ist es ärgerlich, wenn man als Prüfungskandidat bei all der Aufregung dann auch noch Fehler in den Klausursachverhalten feststellt. Wir wünschen allen, dass sie hiervon bei ihrem Examen verschont bleiben! [RefN]

Der Artikel wurde am 9. April 2024 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.