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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 12/2026
Dienstag, der 17.03.2026
     

Ungleiche Bezahlung unserer AG-Leiter
von

In den RefNews hatten wir bereits einmal berichtet, was unsere AG-Leiter „verdienen“. Denn auf der Seite des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern ist ein Dokument abrufbar, das über die Honorare Auskunft gibt: Richter / Staatsanwälte / Rechtsanwälte erhalten danach als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft ein Honorar von 25 Euro pro Unterrichtsstunde (45 Min).

Die Honorare scheinen sich aber von Bundesland zu Bundesland deutlich (!) zu unterscheiden. Auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Berlin ist ein Interview mit RAin Johanna Eyser, der neuen Beauftragten der RAK Berlin für die Juristenausbildung, abrufbar. Und Frau Eyser antwortete auf die Frage, wie hoch die Vergütung in der Referendarausbildung ist, folgendermaßen:  »»» 

Prüfungsangst rechtfertigt keinen 3. Versuch

Hier im RefBlog hatten wir euch schon mal die Vorschriften der Länder zum sogenannten „Gnadenversuch“ vorgestellt. Das Problem an diesen Regelungen ist, dass sie alle generalklauselartig formuliert sind und auf das Vorliegen eines „Härtefalls“ abstellen. Das OVG Rheinland-Pfalz musste sich – im Zusammenhang mit dem 3. Versuch im ersten juristischen Staatsexamen – mit der Frage beschäftigen, ob Prüfungsangst ein solcher Härtefall sein kann.  »»» 

Wie wichtig sind gute Stations- und AG-Zeugnisse?
von

Schon nach ca. einem Monat Referendariat geht´s los: Klausuren werden geschrieben, man wird vom Einzelausbilder bewertet und man erhält Bewertungen für mündliche Leistungen wie das Halten von Aktenvorträgen.

All das soll uns natürlich auf das 2. Staatsexamen und die Berufswelt vorbereiten, die Noten sollte man aber trotzdem nicht unterschätzen:  »»» 

von KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns trifft Legal auf Tech! Technik, anwaltliches Know-How und Innovation sind fest in unserer Kanzlei-DNA verankert. Das macht uns zu einer der führenden Anwaltskanzleien für Inkasso und juristische Mengenprozesse. Das Geheimnis unseres Erfolges sind dabei unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Engagement und Herzblut unsere Arbeit prägen und sowohl KSP als auch sich selbst ständig weiterentwickeln. Flache Hierarchien, offene Türen und ein familiäres Miteinander gehören genauso dazu wie die Möglichkeit, eine praxisnahe Ausbildung mit der Bearbeitung examensrelevanter Verfahren zu erhalten. Sie können auf ein Team vertrauen, das Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite steht und Sie nicht ins kalte Wasser wirft – mit unserem Mentoring-Programm haben Sie darüber hinaus immer ein/e erfahrene/n Anwältin bzw. Anwalt als Ansprechpartner/in zur Verfügung. Mit der Übernahme eines Klausurenpaketes für Kaiserseminare und der individuellen Absprache Ihrer Arbeitszeiten unterstützen wir Sie gerne auf Ihrem Weg zum Examen - und nach dem Examen freuen wir uns, mit Ihnen gemeinsam zu schauen, ob ein Berufseinstieg bei KSP passen könnte. Viele unserer heutigen Anwältinnen und Anwälte haben uns bereits im Referendariat schätzen gelernt!
Heinz Thomas und Hans Putzo, besser bekannt als Thomas/Putzo
von

Es an der Zeit, sich mal mit den Namensgebern des wichtigen ZPO-Kommentars zu beschäftigen.

Zugegeben … ich musste zunächst nach den Vornamen suchen! Geläufig sind sie nicht jedem, denn man wirft schließlich nur mit dem Verbund beider Namen – dem Thomas/Putzo – um sich, wenn man von Ihrem bekanntesten Werk spricht.  »»» 

Podcast für die Zivilrechtsstation

Im Netz findet man auf der Seite ag-zivilrecht.de einen interessanten Podcast. Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich in der Zivilrechtsstation befinden oder den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. In den vielen abrufbaren Folgen werden zahlreiche zivilrechtliche Themen ausführlich behandelt.

Der Autor heißt Christian Konert. Er ist Richter am Amtsgericht Aschersleben und nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare für die Einführungs-AG und den Ergänzungsvorbereitungsdienst.  »»» 

Wer war eigentlich… Ferdinand O. Kopp?
von

Hier ein Artikel, wer eigentlich Ferdinand O. Kopp war.

Es gibt Namen, denen kann man sich als Jurist einfach nicht entziehen. Hierzu gehört natürlich Otto Palandt, über ihn könnt Ihr Euch hier schlau machen. Aber auch das Verwaltungsrecht hat eine Persönlichkeit zu bieten, die im RefBlog nicht unerwähnt bleiben soll: Ferdinand Otto Kopp.  »»» 

Spickzettel in der mündlichen Prüfung

„Das Mitführen eines Pfuschzettels während der Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag kann damit sanktioniert werden, dass der Aktenvortrag für ungenügend (0 Punkte) erklärt wird“ – so die nicht überraschenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Köln.

Es stellt sich schon die Frage, ob es sich lohnt, sich für den Aktenvortrag einen Spickzettel zu schreiben. Zudem durchaus interessant, wie der Kandidat erwischt wurde:  »»» 

Internationaler Studentenausweis für Referendare
von

Nach dem 1. Staatsexamen ist man zwar kein Student im eigentlichen Sinne – einen Studentenausweis besitzt man nicht mehr und kommt so nicht in den Genuss verschiedener Vergünstigungen an die man sich im Laufe der Jahre so gewöhnt hat.

Es gibt aber doch eine Möglichkeit, die Vorzüge weiter zu genießen: Den Internationalen Studentenausweis!  »»» 

Kostenlose Skripte zu den Abschlussentscheidungen der StA

Im Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.

Autor der Skripte ist Staatsanwalt Dr. Michael Schmitz, der auch Autor anderer Referendarliteratur ist, wie zum Beispiel des Buches „Der Aktenvortrag im Strafrecht“.  »»» 

OVG-Urteil: Gewisse Wahrscheinlichkeit der Täuschung bei mündlicher Prüfung
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Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 03.02.2012 (Az.: 10 A 11083/11)  entschieden, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Täuschungshandlung nicht ausreicht, um die Aufhebung der Bewertung der mündlichen Prüfung und die Wiederholung der Prüfung anzuordnen. Geklagt hatte eine Rechtsreferendarin, deren Prüfungsleistung in der mündlichen Prüfung zum 2.Staatsexamen durch das Landesprüfungsamt vollständig aufgehoben wurde.  »»»