Ein Rechtsreferendar aus NRW reiste einen Tag vor seiner mündlichen Prüfung nach Düsseldorf und verlangte die Erstattung der ihm entstandenen Übernachtungskosten. Dies lehnte jedoch die Verwaltung ab. Seine hiergegen gerichtete Klage vor dem VG Minden blieb erfolglos.
Das Gericht begründete die Abweisung damit, dass auch eine Anreise am Prüfungstag möglich gewesen wäre. »»»