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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 33/2026
Sonntag, der 16.08.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Staatsexamen"

Niedersachsen startet elektronische Klausuren im Zweiten Staatsexamen

von

Niedersachsen stellt die schriftlichen Aufsichtsarbeiten im Zweiten Staatsexamen ab dem Prüfungsdurchgang Oktober 2026 auf eine neue Wahlmöglichkeit um: Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Klausuren elektronisch anfertigen. Wie justizportal.niedersachsen.de berichtet, bleiben Prüfungsstoff, Bearbeitungszeit, Bewertungsmaßstäbe, Erwartungshorizonte und Korrekturgrundsätze unverändert. Die Reform betrifft also nicht das Anforderungsniveau, sondern vor allem die Arbeitsweise am Prüfungstag und die Organisation der Klausuren.
Die elektronische Anfertigung ist freiwillig, wird aber zum Regelfall, wenn nach Zugang der Ladung keine fristgerechte Erklärung für die handschriftliche Bearbeitung abgegeben wird. Wer weiter mit der Hand schreiben möchte, muss dies innerhalb einer Woche schriftlich gegenüber dem zuständigen Oberlandesgericht mitteilen. Die Prüfungen finden zentral in Hannover-Langenhagen, Osnabrück und Lüneburg statt; ein Anspruch auf einen bestimmten Ort besteht nicht. Auch der Beginn wird vereinheitlicht: Ab Oktober 2026 starten alle schriftlichen Prüfungen um 9:00 Uhr in Präsenz im Prüfungssaal.  »»» 

Anreise vor der Examensprüfung: Keine Erstattung der Kosten

Ein Rechtsreferendar aus NRW reiste einen Tag vor seiner mündlichen Prüfung nach Düsseldorf und verlangte die Erstattung der ihm entstandenen Übernachtungskosten. Dies lehnte jedoch die Verwaltung ab. Seine hiergegen gerichtete Klage vor dem VG Minden blieb erfolglos.

Das Gericht begründete die Abweisung damit, dass auch eine Anreise am Prüfungstag möglich gewesen wäre.  »»» 

Legal-Tech-Profile setzen Staatsexamen unter Druck

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Der klassische Weg in die juristischen Kernberufe bleibt unveraendert: Wer Richterin, Staatsanwalt oder Rechtsanwaeltin werden will, braucht weiterhin zwei Staatsexamina. Gleichzeitig zeigt der aktuelle Beitrag, dass der Rechtsmarkt neben Volljuristinnen und Volljuristen immer staerker nach Profilen sucht, die juristisches Wissen mit Technik, Wirtschaft und Projektarbeit verbinden. Wie beck-aktuell.de berichtet, profitieren davon besonders Absolventinnen und Absolventen von LL.B.- und LL.M.-Studiengaengen mit Legal-Tech-, Medienrechts- oder Wirtschaftsrechtsbezug.
Der Grund liegt nicht nur im allgemeinen Fachkraeftemangel, sondern auch in der veraenderten Arbeitsweise von Kanzleien, Unternehmen und Behoerden. KI-Tools, automatisierte Standardprozesse und interdisziplinaere Teams fuehren dazu, dass nicht jede Aufgabe zwingend von einer Person mit Anwaltszulassung erledigt werden muss. Fuer Referendarinnen und Referendare ist das ein wichtiger Hinweis: Das Zweite Staatsexamen bleibt zentral, reicht fuer manche Berufseinstiege aber nicht mehr als alleiniges Profilmerkmal aus.  »»» 

Rechtsreferendar (m/w/d) - Wahlstation Steuerberatung

von CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mehr als 500 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 14 Standorte, eine der 20 größten Prüfungsgesellschaften Deutschlands und Top 3 in der Branche Gesundheits- und Sozialwirtschaft: Das ist Curacon. Wir sind eine bundesweit tätige Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft mit Spezialisierung auf Einrichtungen und Unternehmen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft, dem öffentlichen Sektor und der Kirche. Unsere Schwerpunkte sind Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung. Für unseren Standort in Münster suchen wir zum nächstmöglichen Termin einen Rechtsreferendar (m/w/d) in der Wahlstation für die Steuerberatung mit Schwerpunkt Gemeinnützigkeitsrecht/Steuerrecht.

Regelungen der Länder zum „Gnadenversuch“

Leider müssen sich manche Referendare nach zweimaligem Durchfallen darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen ein dritter Versuch im 2. Examen möglich ist. Die gute Nachricht: Ein solcher „Gnadenversuch“ ist in allen Ländern vorgesehen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen inhaltlich voneinander. Zum Teil muss man z.B. in der ersten Wiederholungsprüfung einen bestimmten Schnitt erreicht haben, um einen Antrag stellen zu können.  »»» 

OLG Hamm: Kein Verdienstausfall nach rechtswidrigem Ausschluss von der mündlichen Prüfung

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Eine Juristin kann vom Land Nordrhein-Westfalen keinen Verdienstausfall verlangen, obwohl ihr Ausschluss von der mündlichen Pflichtfachprüfung später als rechtswidrig bewertet wurde. Wie beck-aktuell.de berichtet, hat das OLG Hamm ihre Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des LG Bielefeld zurückgewiesen. Die Kandidatin war 2015 nach dem Aktenvortrag aus dem Gebäude gegangen und erst rund 20 Minuten nach dem vorgesehenen Beginn der Prüfungsgespräche wieder am Prüfungsraum erschienen.

Das Justizprüfungsamt hatte die staatliche Pflichtfachprüfung daraufhin für nicht bestanden erklärt. Die Kandidatin wehrte sich durch mehrere Instanzen. Erst das Bundesverwaltungsgericht hob den Bescheid 2019 auf: Die einschlägige Vorschrift des nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes erfasse nicht jede Verspätung, sondern nur einen endgültigen, unbegründeten Ausstieg aus der mündlichen Prüfung. Danach durfte die Frau die Prüfung wiederholen und bestand die erste juristische Prüfung mit einer unteren ausreichenden Gesamtnote.
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Kurz vor dem Ziel gescheitert

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Zwei Prüfer – zwei Meinungen. Diese Erfahrung machte ein Examenskandidat aus Hessen. Der Erstkorrektor bewertete die erste Klausur im öffentlichen Recht mit 4 Punkten, die Zweitkorrektorin hingegen nur mit 3 Punkten, was als nicht bestanden gilt.  Besonders bitter war diese Bewertung für den Prüfling, weil ihm das letztendlich das Bestehen des zweiten Examens kostete. In insgesamt 7 Klausuren erhielt er weniger als 4 Punkte, damit fiel er bereits zum zweiten Mal durch die zweite juristische Staatsprüfung. Eine mögliche Karriere als Volljurist war damit vom Tisch. Ein Gnadenversuch war scheinbar nicht möglich.*  »»» 

Baden-Württemberg plant Metalldetektoren im Staatsexamen: Studierende warnen vor Generalverdacht

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Baden-Württemberg plant eine Reform der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung, die auch den Einsatz von Metalldetektoren bei staatlichen Examensprüfungen vorsieht. Wie jurios.de berichtet, liegt dem Landesfachschaftsausschuss der rechtswissenschaftlich Studierenden sowie den Sprechervorständen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe ein Entwurf vom 11. November 2025 vor. Die studentische Vertretung erkennt zwar den Anpassungsbedarf der Prüfungsordnung, sieht aber gravierende Probleme in der geplanten Kontrolle der Prüflinge durch Metalldetektoren und Handsonden.  »»» 

Schleswig-Holstein unter Druck: Hohe Durchfallquoten im Zweiten Staatsexamen

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Die Durchfallquote im zweiten juristischen Staatsexamen ist in Schleswig-Holstein seit Jahren auffällig hoch. Nach aktuellen Zahlen fielen 2023 rund 27,86 % der Kandidatinnen und Kandidaten durch – gut jeder vierte Prüfling –, während der Bundesdurchschnitt bei etwa zwölf Prozent lag. Dieser strukturelle Ausreißer sorgt für Druck auf das Justizministerium: Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags soll sich dem Thema annehmen, weil die Opposition wissen will, warum so viele Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen scheitern und ob die Ausbildung im nördlichsten Bundesland besonders schlecht ist.

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Gebühr für den Verbesserungsversuch: Bayern ändert die Regeln

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Im Freistaat Bayern war der sogenannte Verbesserungsversuch bislang kostenlos: Wer nach dem Zweiten Staatsexamen mit seinem Ergebnis unzufrieden war, durfte die Prüfung einmal wiederholen, ohne in die Tasche greifen zu müssen. Diese Zeiten sind bald vorbei. Das bayerische Landesjustizprüfungsamt hat angekündigt, dass die Wiederholung ab dem Prüfungstermin 2026/2 gebührenpflichtig wird und damit eine weitere finanzielle Hürde für Referendarinnen und Referendare entsteht. Ziel der Änderung soll sein, die Kosten des zusätzlichen Prüfungsaufwandes auf diejenigen umzulegen, die den Verbesserungsversuch nutzen möchten.

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Abbruch des Examens wegen Erkrankung: Amtsarzt

Es gibt wahrscheinlich nichts Schlimmeres, als kurz vor dem Examen oder sogar während der Klausuren krank zu werden und das Examen abbrechen zu müssen. In einem Artikel sind wir bereits auf das amtsärztliche Attest eingegangen.

Auf der Seite des GPA Hamburg haben wir ein Informationsblatt mit weiteren interessanten Hinweisen zur amtsärztlichen Untersuchung gefunden.  »»» 

Revision oder Urteil im 2. Examen?

Die Gretchenfrage im 2. Examen: Soll man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten oder muss man mit einer Urteilsklausur als S2-Klausur rechnen? Diese Frage stellt sich insbesondere für alle Referendare in NRW.

Wir haben wieder einmal geschaut, in welchen Monaten im vergangenen Jahr eine Revision bzw. ein Urteil liefen. Unsere bisherige Übersicht haben wir um diese Daten angepasst. So ist ein Vergleich der vergangenen fünf Jahre möglich.  »»» 

Zu lange Verfahrensdauer – Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung

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Erfolgreich ging ein ehemaliger Rechtsreferendar gegen das Verwaltungsgericht Chemnitz vor, welches sich mehr als zwei Jahre Zeit ließ, um über die Klage auf Zulassung zur 2. Wiederholungsprüfung zu entscheiden.

Passiert war folgendes: Der Referendar erreichte beim 1. Anlauf im 2. Staatsexamen eine Punktzahl von 2,7 – nicht bestanden. In der Wiederholungsprüfung im Dezember 2006 erreichte er wieder nur 3,16 Punkte.  »»»