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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 39/2026
Montag, der 21.09.2026
     

Alle Artikel der Kategorie "Staatsexamen"

Hessen: Über 96 Prozent schreiben das zweite Staatsexamen digital

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Wie zeit.de berichtet, hat sich das elektronische zweite Staatsexamen in Hessen nach einem Jahr Praxis offenbar klar durchgesetzt. Nach Angaben des Justizministeriums entscheiden sich mehr als 96 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten für die digitale Klausurbearbeitung statt für die handschriftliche Variante. Für Referendarinnen und Referendare ist das ein deutliches Signal: Das E-Examen ist nicht mehr nur Pilotprojekt oder Komfortoption, sondern wird in der Examenswirklichkeit zunehmend zum Regelfall.

Im Jahr 2025 liefen in Hessen sechs Prüfungsdurchgänge mit jeweils rund 200 Teilnehmenden weitgehend reibungslos. Die Wahlfreiheit bleibt zwar bestehen, sodass Prüflinge weiterhin handschriftlich schreiben können. Praktisch scheint die digitale Form aber die deutlich bevorzugte Lösung zu sein. Auch der mögliche Wechsel zurück zur handschriftlichen Bearbeitung während der Prüfungsphase wurde dem Bericht zufolge nur vereinzelt genutzt.  »»» 

VG Wiesbaden: Husten im Prüfungssaal rechtfertigt keinen Platzwechsel – 7 L 975/26

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Wie beck-aktuell.de berichtet, hat das VG Wiesbaden einem Prüfling im Zweiten Staatsexamen keinen Anspruch auf einen Platzwechsel wegen eines hustenden Mitprüflings zugesprochen. Der Kandidat absolvierte im Mai 2026 in Hessen einen Verbesserungsversuch und leidet an ADHS. Nachdem der links neben ihm sitzende Prüfling während mehrerer Klausuren gehustet hatte, bat er wiederholt um Umsetzung und stellte schließlich einen Eilantrag für die noch ausstehenden Arbeiten. Das Aktenzeichen lautet 7 L 975/26.
Das Gericht sah dafür keine Grundlage. Husten gehöre zu den Geräuschen, mit denen in einem gut belegten Prüfungssaal grundsätzlich gerechnet werden müsse. Entscheidend sei nicht die besondere Empfindlichkeit des einzelnen Prüflings, sondern der Maßstab eines durchschnittlichen Examenskandidaten. Nach den Feststellungen der Prüfungsaufsicht habe der Mitprüfling nur gelegentlich gehustet; weitere Beschwerden habe es nicht gegeben. Auch ein Schutzanspruch wegen möglicher Ansteckung überzeugte das Gericht nicht.  »»» 

Niedersachsen startet elektronische Klausuren im Zweiten Staatsexamen

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Niedersachsen stellt die schriftlichen Aufsichtsarbeiten im Zweiten Staatsexamen ab dem Prüfungsdurchgang Oktober 2026 auf eine neue Wahlmöglichkeit um: Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Klausuren elektronisch anfertigen. Wie justizportal.niedersachsen.de berichtet, bleiben Prüfungsstoff, Bearbeitungszeit, Bewertungsmaßstäbe, Erwartungshorizonte und Korrekturgrundsätze unverändert. Die Reform betrifft also nicht das Anforderungsniveau, sondern vor allem die Arbeitsweise am Prüfungstag und die Organisation der Klausuren.
Die elektronische Anfertigung ist freiwillig, wird aber zum Regelfall, wenn nach Zugang der Ladung keine fristgerechte Erklärung für die handschriftliche Bearbeitung abgegeben wird. Wer weiter mit der Hand schreiben möchte, muss dies innerhalb einer Woche schriftlich gegenüber dem zuständigen Oberlandesgericht mitteilen. Die Prüfungen finden zentral in Hannover-Langenhagen, Osnabrück und Lüneburg statt; ein Anspruch auf einen bestimmten Ort besteht nicht. Auch der Beginn wird vereinheitlicht: Ab Oktober 2026 starten alle schriftlichen Prüfungen um 9:00 Uhr in Präsenz im Prüfungssaal.  »»» 

Rechtsreferendariat Verwaltungs- oder Wahlstation im Servicebereich Recht

von Technische Universität Berlin
ZUV - Zentrale Universitätsverwaltung, Abteilung II Personal und Recht, Servicebereich Recht Der Servicebereich Recht der TU Berlin sucht fortlaufend engagierte Rechtsreferendar*innen für die Verwaltungs- oder Wahlstation. Wir bieten Ihnen praxisnahe Einblicke in die vielfältigen rechtlichen Fragestellungen einer renommierten technischen Universität und die Möglichkeit, an der Schnittstelle von Recht, Wissenschaft und Verwaltung mitzuwirken. Neben den Aufgaben eines allgemeinen Justiziariats gehören die rechtliche Beratung der Hochschulleitung und anderer Stellen der TU sowie die Begleitung von Gesetzgebungsverfahren zu unserem Tätigkeitsbereich. Der aktuelle tiefgreifende Transformationsprozess der Berliner Hochschulen wirft täglich spannende Rechtsfragen auf, die uns oft auf rechtliches Neuland führen.

Anreise vor der Examensprüfung: Keine Erstattung der Kosten

Ein Rechtsreferendar aus NRW reiste einen Tag vor seiner mündlichen Prüfung nach Düsseldorf und verlangte die Erstattung der ihm entstandenen Übernachtungskosten. Dies lehnte jedoch die Verwaltung ab. Seine hiergegen gerichtete Klage vor dem VG Minden blieb erfolglos.

Das Gericht begründete die Abweisung damit, dass auch eine Anreise am Prüfungstag möglich gewesen wäre.  »»» 

Legal-Tech-Profile setzen Staatsexamen unter Druck

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Der klassische Weg in die juristischen Kernberufe bleibt unveraendert: Wer Richterin, Staatsanwalt oder Rechtsanwaeltin werden will, braucht weiterhin zwei Staatsexamina. Gleichzeitig zeigt der aktuelle Beitrag, dass der Rechtsmarkt neben Volljuristinnen und Volljuristen immer staerker nach Profilen sucht, die juristisches Wissen mit Technik, Wirtschaft und Projektarbeit verbinden. Wie beck-aktuell.de berichtet, profitieren davon besonders Absolventinnen und Absolventen von LL.B.- und LL.M.-Studiengaengen mit Legal-Tech-, Medienrechts- oder Wirtschaftsrechtsbezug.
Der Grund liegt nicht nur im allgemeinen Fachkraeftemangel, sondern auch in der veraenderten Arbeitsweise von Kanzleien, Unternehmen und Behoerden. KI-Tools, automatisierte Standardprozesse und interdisziplinaere Teams fuehren dazu, dass nicht jede Aufgabe zwingend von einer Person mit Anwaltszulassung erledigt werden muss. Fuer Referendarinnen und Referendare ist das ein wichtiger Hinweis: Das Zweite Staatsexamen bleibt zentral, reicht fuer manche Berufseinstiege aber nicht mehr als alleiniges Profilmerkmal aus.  »»» 

Regelungen der Länder zum „Gnadenversuch“

Leider müssen sich manche Referendare nach zweimaligem Durchfallen darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen ein dritter Versuch im 2. Examen möglich ist. Die gute Nachricht: Ein solcher „Gnadenversuch“ ist in allen Ländern vorgesehen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen inhaltlich voneinander. Zum Teil muss man z.B. in der ersten Wiederholungsprüfung einen bestimmten Schnitt erreicht haben, um einen Antrag stellen zu können.  »»» 

OLG Hamm: Kein Verdienstausfall nach rechtswidrigem Ausschluss von der mündlichen Prüfung

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Eine Juristin kann vom Land Nordrhein-Westfalen keinen Verdienstausfall verlangen, obwohl ihr Ausschluss von der mündlichen Pflichtfachprüfung später als rechtswidrig bewertet wurde. Wie beck-aktuell.de berichtet, hat das OLG Hamm ihre Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil des LG Bielefeld zurückgewiesen. Die Kandidatin war 2015 nach dem Aktenvortrag aus dem Gebäude gegangen und erst rund 20 Minuten nach dem vorgesehenen Beginn der Prüfungsgespräche wieder am Prüfungsraum erschienen.

Das Justizprüfungsamt hatte die staatliche Pflichtfachprüfung daraufhin für nicht bestanden erklärt. Die Kandidatin wehrte sich durch mehrere Instanzen. Erst das Bundesverwaltungsgericht hob den Bescheid 2019 auf: Die einschlägige Vorschrift des nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes erfasse nicht jede Verspätung, sondern nur einen endgültigen, unbegründeten Ausstieg aus der mündlichen Prüfung. Danach durfte die Frau die Prüfung wiederholen und bestand die erste juristische Prüfung mit einer unteren ausreichenden Gesamtnote.
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Kurz vor dem Ziel gescheitert

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Zwei Prüfer – zwei Meinungen. Diese Erfahrung machte ein Examenskandidat aus Hessen. Der Erstkorrektor bewertete die erste Klausur im öffentlichen Recht mit 4 Punkten, die Zweitkorrektorin hingegen nur mit 3 Punkten, was als nicht bestanden gilt.  Besonders bitter war diese Bewertung für den Prüfling, weil ihm das letztendlich das Bestehen des zweiten Examens kostete. In insgesamt 7 Klausuren erhielt er weniger als 4 Punkte, damit fiel er bereits zum zweiten Mal durch die zweite juristische Staatsprüfung. Eine mögliche Karriere als Volljurist war damit vom Tisch. Ein Gnadenversuch war scheinbar nicht möglich.*  »»» 

Baden-Württemberg plant Metalldetektoren im Staatsexamen: Studierende warnen vor Generalverdacht

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Baden-Württemberg plant eine Reform der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung, die auch den Einsatz von Metalldetektoren bei staatlichen Examensprüfungen vorsieht. Wie jurios.de berichtet, liegt dem Landesfachschaftsausschuss der rechtswissenschaftlich Studierenden sowie den Sprechervorständen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe ein Entwurf vom 11. November 2025 vor. Die studentische Vertretung erkennt zwar den Anpassungsbedarf der Prüfungsordnung, sieht aber gravierende Probleme in der geplanten Kontrolle der Prüflinge durch Metalldetektoren und Handsonden.  »»» 

Schleswig-Holstein unter Druck: Hohe Durchfallquoten im Zweiten Staatsexamen

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Die Durchfallquote im zweiten juristischen Staatsexamen ist in Schleswig-Holstein seit Jahren auffällig hoch. Nach aktuellen Zahlen fielen 2023 rund 27,86 % der Kandidatinnen und Kandidaten durch – gut jeder vierte Prüfling –, während der Bundesdurchschnitt bei etwa zwölf Prozent lag. Dieser strukturelle Ausreißer sorgt für Druck auf das Justizministerium: Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags soll sich dem Thema annehmen, weil die Opposition wissen will, warum so viele Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen scheitern und ob die Ausbildung im nördlichsten Bundesland besonders schlecht ist.

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Gebühr für den Verbesserungsversuch: Bayern ändert die Regeln

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Im Freistaat Bayern war der sogenannte Verbesserungsversuch bislang kostenlos: Wer nach dem Zweiten Staatsexamen mit seinem Ergebnis unzufrieden war, durfte die Prüfung einmal wiederholen, ohne in die Tasche greifen zu müssen. Diese Zeiten sind bald vorbei. Das bayerische Landesjustizprüfungsamt hat angekündigt, dass die Wiederholung ab dem Prüfungstermin 2026/2 gebührenpflichtig wird und damit eine weitere finanzielle Hürde für Referendarinnen und Referendare entsteht. Ziel der Änderung soll sein, die Kosten des zusätzlichen Prüfungsaufwandes auf diejenigen umzulegen, die den Verbesserungsversuch nutzen möchten.

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Abbruch des Examens wegen Erkrankung: Amtsarzt

Es gibt wahrscheinlich nichts Schlimmeres, als kurz vor dem Examen oder sogar während der Klausuren krank zu werden und das Examen abbrechen zu müssen. In einem Artikel sind wir bereits auf das amtsärztliche Attest eingegangen.

Auf der Seite des GPA Hamburg haben wir ein Informationsblatt mit weiteren interessanten Hinweisen zur amtsärztlichen Untersuchung gefunden.  »»»