Die Durchfallquote im zweiten juristischen Staatsexamen ist in Schleswig-Holstein seit Jahren auffällig hoch. Nach aktuellen Zahlen fielen 2023 rund 27,86 % der Kandidatinnen und Kandidaten durch – gut jeder vierte Prüfling –, während der Bundesdurchschnitt bei etwa zwölf Prozent lag. Dieser strukturelle Ausreißer sorgt für Druck auf das Justizministerium: Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags soll sich dem Thema annehmen, weil die Opposition wissen will, warum so viele Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen scheitern und ob die Ausbildung im nördlichsten Bundesland besonders schlecht ist.
Hannah Sophie Strewe vom schleswig-holsteinischen Referendarrat fordert Verbesserungen: Die Arbeitsgemeinschaften müssten qualitativ hochwertiger werden, vor den Klausuren solle es einen einheitlichen Lernmonat geben und es müssten weitere Prüfungsorte geschaffen werden. Wie lto.de berichtet, müssen wegen der Umstellung auf das digitale E-Examen viele Referendarinnen und Referendare derzeit für die schriftlichen Prüfungen nach Hamburg fahren, was zusätzliche Belastungen mit sich bringt. Die SPD-Fraktion hat deshalb eine Anhörung im Rechtsausschuss beantragt, bei der das Justizministerium Stellung beziehen soll.
Das Ministerium wehrt sich gegen den Vorwurf, ‚leistungsschwächere‘ Hamburger würden die Statistik drücken. Es spricht von einem ’strukturellen Leistungsgefälle‘: Wer seine erste juristische Prüfung in Schleswig-Holstein ablegt, deckt das gesamte Notenspektrum ab, während Absolventinnen und Absolventen aus Hamburg wegen der dort sehr hohen Zugangshürden für das Referendariat überwiegend nur ein ‚ausreichend‘ erzielen. Hamburg verlangt bei der Zuweisung für das Referendariat zwischen 8,86 und 12,3 Punkten im ersten Examen; wer diese Hürde nicht schafft, weicht nach Schleswig-Holstein aus. Laut Ministerium hatten 2023 rund 56 % der durchgefallenen Referendarinnen und Referendare nicht in Schleswig-Holstein studiert, 2024 waren es 60 % und 2025 noch 53,5 %.
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Gleichzeitig betont das Justizministerium, dass ein Großteil des Leistungsunterschieds schon im ersten Examen angelegt ist: Wer im ersten Versuch unterdurchschnittliche Leistungen zeigt, hat häufig auch im zweiten Examen Probleme. Statt die Zahl der Ausbildungsplätze zu reduzieren oder eine Landeskinderquote einzuführen, hält das Land an seinem ’sozialen Ausbildungsansatz‘ fest. Es will weiterhin allen Bewerberinnen und Bewerbern, unabhängig von ihren Examensnoten, eine Chance geben und die Zahl der Referendarstellen eher erhöhen als senken. Bei der anstehenden Anhörung wird sich zeigen, ob Politik und Ministerium die Kritik nutzen, um konkrete Verbesserungen im juristischen Vorbereitungsdienst umzusetzen und die Durchfallquote nachhaltig zu senken.
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