Im Freistaat Bayern war der sogenannte Verbesserungsversuch bislang kostenlos: Wer nach dem Zweiten Staatsexamen mit seinem Ergebnis unzufrieden war, durfte die Prüfung einmal wiederholen, ohne in die Tasche greifen zu müssen. Diese Zeiten sind bald vorbei. Das bayerische Landesjustizprüfungsamt hat angekündigt, dass die Wiederholung ab dem Prüfungstermin 2026/2 gebührenpflichtig wird und damit eine weitere finanzielle Hürde für Referendarinnen und Referendare entsteht. Ziel der Änderung soll sein, die Kosten des zusätzlichen Prüfungsaufwandes auf diejenigen umzulegen, die den Verbesserungsversuch nutzen möchten.
Die Gebühr soll für das Zweite Staatsexamen 650 Euro betragen; wer die Erste Juristische Staatsprüfung wiederholt, muss 350 Euro zahlen. Wie justiz.bayern.de berichtet, werden Bewerberinnen und Bewerber zum Verbesserungsversuch nur zugelassen, wenn der Zahlungseingang nachgewiesen wird. Der Betrag ist unter Angabe einer PK‑Nummer an die Staatsoberkasse Bayern zu überweisen oder über das Portal „ePay Bayern“ zu entrichten. Ein Zahlungsbeleg im PDF‑Format muss im Zuge der digitalen Anmeldung eingereicht werden, ansonsten gibt es keine Zulassung.
Bayern folgt damit dem Trend anderer Bundesländer, in denen der Verbesserungsversuch schon länger kostenpflichtig ist. Während in manchen Ländern Gebühren zwischen 400 und 500 Euro fällig werden, verlangt Nordrhein‑Westfalen knapp 1.000 Euro. In diesem Vergleich ist der bayerische Satz noch moderat, dennoch gibt es Kritik: Studierendenvertreter weisen darauf hin, dass eine zusätzliche Gebühr die Chancengleichheit verschlechtert und Kandidatinnen und Kandidaten aus weniger vermögenden Familien vom erneuten Antritt abhalten könnte.
Die RefNews sind das Blog von Juristenkoffer.de - einem der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einem der größten Vermieter von Kommentaren in Deutschland. Bist Du bereits Rechtsreferendar, hast Dir aber noch keinen Juristenkoffer reserviert? Dann informiere Dich jetzt über unser Angebot und sichere Dir schnell Deine Examenskommentare!
Unabhängig von der Diskussion um die soziale Gerechtigkeit sollten zukünftige Prüflinge die Änderungen in ihre Zeit‑ und Finanzplanung einbeziehen. Neben den Gebühren werden ab 2026/2 auch die Meldefristen für den Verbesserungsversuch vorgezogen und der digitale Anmeldeprozess über die BayernID zur Pflicht. Wer die Wiederholung nutzen möchte, muss rechtzeitig planen – und sich überlegen, ob der Aufwand den potenziellen Nutzen überwiegt.
Zitierte Quellen des Textes:
https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/zweite-juristische-staatspruefung/








Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten