Wie zeit.de berichtet, hat sich das elektronische zweite Staatsexamen in Hessen nach einem Jahr Praxis offenbar klar durchgesetzt. Nach Angaben des Justizministeriums entscheiden sich mehr als 96 Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten für die digitale Klausurbearbeitung statt für die handschriftliche Variante. Für Referendarinnen und Referendare ist das ein deutliches Signal: Das E-Examen ist nicht mehr nur Pilotprojekt oder Komfortoption, sondern wird in der Examenswirklichkeit zunehmend zum Regelfall.
Im Jahr 2025 liefen in Hessen sechs Prüfungsdurchgänge mit jeweils rund 200 Teilnehmenden weitgehend reibungslos. Die Wahlfreiheit bleibt zwar bestehen, sodass Prüflinge weiterhin handschriftlich schreiben können. Praktisch scheint die digitale Form aber die deutlich bevorzugte Lösung zu sein. Auch der mögliche Wechsel zurück zur handschriftlichen Bearbeitung während der Prüfungsphase wurde dem Bericht zufolge nur vereinzelt genutzt.
Für die Vorbereitung ist besonders relevant, dass Hessen ein Übungsportal bereitstellt. Dort können angehende Volljuristinnen und Volljuristen die Prüfungsumgebung frühzeitig kennenlernen und Übungsklausuren unter digitalen Bedingungen schreiben. Wer sein Referendariat in Hessen absolviert oder einen Wechsel dorthin plant, sollte diese Möglichkeit ernst nehmen: Technische Routine kann im Examen genauso wichtig werden wie Klausurtaktik, Zeiteinteilung, saubere Subsumtion und ruhiges Arbeiten.
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Spannend ist außerdem der Blick auf die Korrektur. Das Justizprüfungsamt erprobt derzeit die elektronische Bewertung der Klausuren, die perspektivisch die handschriftliche Korrektur ersetzen soll. Dahinter steht auch die Hoffnung, zusätzliche Prüferinnen und Prüfer zu gewinnen. Parallel wird bereits an einem elektronischen ersten Staatsexamen gearbeitet. Für die juristische Ausbildung insgesamt zeigt Hessen damit, wohin sich Prüfungsorganisation und Examenspraxis entwickeln dürften.








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