Niedersachsen stellt die schriftlichen Aufsichtsarbeiten im Zweiten Staatsexamen ab dem Prüfungsdurchgang Oktober 2026 auf eine neue Wahlmöglichkeit um: Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Klausuren elektronisch anfertigen. Wie justizportal.niedersachsen.de berichtet, bleiben Prüfungsstoff, Bearbeitungszeit, Bewertungsmaßstäbe, Erwartungshorizonte und Korrekturgrundsätze unverändert. Die Reform betrifft also nicht das Anforderungsniveau, sondern vor allem die Arbeitsweise am Prüfungstag und die Organisation der Klausuren.
Die elektronische Anfertigung ist freiwillig, wird aber zum Regelfall, wenn nach Zugang der Ladung keine fristgerechte Erklärung für die handschriftliche Bearbeitung abgegeben wird. Wer weiter mit der Hand schreiben möchte, muss dies innerhalb einer Woche schriftlich gegenüber dem zuständigen Oberlandesgericht mitteilen. Die Prüfungen finden zentral in Hannover-Langenhagen, Osnabrück und Lüneburg statt; ein Anspruch auf einen bestimmten Ort besteht nicht. Auch der Beginn wird vereinheitlicht: Ab Oktober 2026 starten alle schriftlichen Prüfungen um 9:00 Uhr in Präsenz im Prüfungssaal.
Für die elektronische Variante stellt ein externer Dienstleister vorkonfigurierte Laptops, Prüfungssoftware, Prüfungsserver und ein gesichertes drahtloses Netzwerk bereit. Die Aufgabentexte bleiben papiergebunden, Konzeptpapier wird gestellt, und die zugelassenen Hilfsmittel müssen weiterhin in Papierform mitgebracht werden. Die Software erlaubt grundlegende Textformatierungen, Gliederungen, Kopieren, Einfügen, Rückgängig-Funktionen und eine Druckvorschau. Ausgeschlossen sind dagegen Internetzugang, externe Kommunikation, Rechtschreibprüfung, Grammatikprüfung, Autokorrektur, Vorlagen und lokale Speichermedien.
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Für Referendarinnen und Referendare ist besonders wichtig, dass Niedersachsen Vorbereitung ausdrücklich erwartet. Ab Anfang Mai 2026 steht ein webbasiertes Demoportal bereit; zusätzlich ist in Hannover-Langenhagen Ende Mai 2026 ein einmaliger elektronischer Probeexamensdurchgang mit vier Klausuren vorgesehen. Technische Störungen sollen über automatische Zwischenspeicherung, Ersatzgeräte, Protokollierung und gegebenenfalls Bearbeitungszeitverlängerung aufgefangen werden. Bestehende Regeln zu Reisekosten und Nachteilsausgleich bleiben unberührt.








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