14.01.2025 – Alle bundeslandspezifischen Informationen zum Rechtsreferendariat sind überarbeitet! In einigen Ländern wurden die Unterhaltsbeihilfen zum Jahresanfang erhöht. Darüber hinaus haben unter anderem Baden-Württemberg und Hamburg die Kosten für den Notenverbesserungsversuch (nach oben hin) angepasst.
03.08.2024 – Wir haben die Infoseiten zum Rechtsreferendariat auf den neuesten Stand gebracht. Bereits seit 2006 können sich angehende Referendare auf Juristenkoffer.de über die Ausgestaltung des juristischen Vorbereitungsdienstes in den Ländern informieren 🙂
04.05.2024 – Deutlich früher als in den vergangenen Jahren hat nun das Bundesamt für Justiz die Statistiken zum 2. Examen für das Jahr 2022 veröffentlicht. Wir haben alle Statistiken auf den Landesseiten sowie unsere Übersichtsseiten zur Anzahl der Durchfallquote bzw. der Anzahl an vergebenen Prädikate aktualisiert.
14.11.2023 – Wir haben unsere Infoseiten zum Rechtsreferendariat für euch auf den neuesten Stand gebracht!
31.08.2023 – Das Bundesamt für Justiz hat inzwischen die Statistiken zum 2. Examen für das Jahr 2021 veröffentlicht. Wir haben alle Statistiken auf den Landesseiten sowie unsere Übersichtsseiten zur Anzahl der Durchfallquote bzw. der Anzahl an vergebenen Prädikate aktualisiert.
06.01.2023 – Nach dem zum 01.01.2023 in Kraft getretenen ThürJAG kann künftig der Juristische Vorbereitungsdienst in Thüringen wahlweise im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis absolviert werden. Im Zuge dessen wurde auch die Vergütung der Referendar:innen deutlich angehoben. Alle Infos hierzu findest Du auf unserer Übersichtsseite zum Rechtsreferendariat in Thüringen.
10.05.2022 – Alle Informationen zu Bewerbung, Einstellung, Wartezeiten usw. wurden den neusten Regelungen der einzelnen Bundesländer angepasst.
09.11.2021 – Nach Verabschiedung eines Änderungsgesetzes zum JAG in NRW wird sich der juristische Vorbereitungsdienst sowie einige Regelungen zum 2. Staatsexamen ändern. Eine Übersicht zu den Änderungen findest Du in unserem Artikel in den RefNews.
03.02.2021 – Nach Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht nun auch Sachsen es wieder, dass Rechtsreferendare in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen werden. Die Besonderheit: Anders als in Hessen und MV haben Referendare in Sachsen eine Wahlmöglichkeit, ob sie sich verbeamten lassen oder ob sie in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land stehen möchten.
Die Auswirkungen der Wahl auf die Netto-Vergütung haben wir euch auf der Übersichtsseite zum Rechtsreferendariat in Sachsen dargestellt.
09.11.2020 – Ab dem Jahr 2021 plant Berlin die Zahlung eine jährlichen Sonderzahlung von 500 Euro pro Referendar. Grund hierfür ist die derzeit bestehende Ungleichbehandlung zu den Berliner Beamten im Vorbereitungsdienst (u.a. angehende Lehrer), die bereits jetzt eine jährliche Sonderzahlung erhalten.