Es bestehen grundsätzlich eine Wartezeit. Sie beträgt derzeit ca. 6 Monate und beginnt mit dem Vorlegen der vollständigen Bewerbungsunterlagen und dem nächstmöglichen Einstellungstermin, der unabhängig vom gewünschten Termin ist. Bewerber sollen daher auch angegeben, zu welchem Termin sie einen Referendarsplatz tatsächlich annehmen können.
Die Annahme eines Ausbildungsplatzes in einem anderen Bundesland ist dem Brandenburgischen OLG sofort zu melden. Die Bewerbung kann außerdem nur berücksichtigt werden, wenn mit der Annahmeerklärung für Brandenburg eine Erklärung für die Rücknahme weiterer Bewerbungen für einen Referendariatsplatz in anderen Bundesländern eingereicht wird.