Geld ist nicht alles, aber im Referendariat überlebenswichtig. Du bekommst in Brandenburg kein Gehalt im klassischen Sinne, sondern eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe. Der aktuelle Grundbetrag liegt laut offizieller Info bei 1.673,26 € brutto im Monat. Davon gehen natürlich noch Steuern und Sozialabgaben ab, sodass netto deutlich weniger übrig bleibt. Die Zahlung erfolgt immer am letzten Tag des laufenden Monats. Wenn du Kinder hast, gibt es zusätzlich einen Familienzuschlag, der sich nach den Sätzen für Beamte der Besoldungsgruppe A 13 richtet. Aktuell sind das zum Beispiel etwa 167 € für das erste und zweite Kind.
Andere Leistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen (VL) suchst du leider vergeblich – das wurde alles gestrichen. Auch Trennungsgeld oder Umzugskosten werden nicht übernommen. Immerhin: Wenn dich dein Ausbilder auf Dienstreise schickt (z.B. für eine Sitzungsvertretung bei einem anderen Gericht), kannst du Fahrtkosten geltend machen. Um die ganze Abrechnung kümmert sich die Zentrale Bezügestelle (ZBB) in Cottbus, nicht die Referendarabteilung des OLG.
Ein ganz wichtiges Thema ist die Krankenversicherung. Als Referendar bist du in Brandenburg versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, du musst dich selbst bei einer Krankenkasse deiner Wahl anmelden und dem OLG die Mitgliedschaft nachweisen. Eine kostenlose Mitversicherung über die Eltern oder den Partner (Familienversicherung) ist ab dem Moment der Einstellung nicht mehr möglich, da du dein eigenes Einkommen beziehst. Die Beiträge werden direkt von deiner Unterhaltsbeihilfe einbehalten und vom Land an die Kasse abgeführt. In den ersten vier Wochen des Referendariats gibt es übrigens eine Besonderheit: Wenn du da krank wirst, zahlt das Land noch keine Entgeltfortzahlung. In dieser Zeit springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein (ca. 70 % vom Brutto), wofür du aber sofort zum Arzt musst und das Attest innerhalb einer Woche bei der Kasse einreichen musst.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.





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